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#So hoch ist die Rente, wenn man nie gearbeitet hat




Wer nie gearbeitet hat, hat auch nie in die Rentenversicherung eingezahlt. Doch wie hoch fällt dann die Rente aus? Wir haben die Informationen zusammengefasst.

Wer arbeitet, zahlt in der Regel in die Deutsche Rentenversicherung ein. So sollen alle Arbeitnehmer nach ihrem Berufsleben eine Rente erhalten. Diese steigt auch immer wieder. Der Tabelle kann entnommen werden, wie viel mehr Geld dann auf dem Konto landet. Außerdem erhalten Rentnerinnen und Rentner einen Rentenausweis, mit dem sie viele Vorteile genießen können.

Wann man in Rente gehen kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Manche können so schon mit 63 Jahren in Rente gehen, andere müssen 45 Versicherungsjahre sammeln. Wer bestimmte Krankheiten oder eine Schwerbehinderung hat, kann auch schon früher in den Ruhestand.

Arbeitslose hingegen, müssen nicht in die Rentenkasse einzahlen. Aber wie hoch fällt die Rente eigentlich aus, wenn man nie gearbeitet hat? Wir haben die Informationen für Sie zusammengefasst.

Grundsätzlich müssen alle Arbeitnehmer Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Versicherte können dafür bei der Sozialwahl mitentscheiden, wie die Zukunft der Rente aussieht. Manche Berufsgruppen, wie Selbstständige und Freiberufler sind von der Zahlung befreit und müssen sich gegebenenfalls selbst um ihre Altersvorsorge kümmern. Möglich wäre zum Beispiel das Konzept der Bürgerrente. Freiwillige Beiträge sind aber möglich.

Bei Arbeitslosen, die nie gearbeitet und damit auch nie in die Rentenkasse eingezahlt haben, sieht das etwas anders aus.

Rente: Nie gearbeitet – Bekomme ich trotzdem Rente?

Einen Anspruch auf Rente hat laut Deutscher Rentenversicherung nur, wer mindestens fünf Jahre Wartezeit erreicht hat. Die Wartezeit meint die Mindestversicherungszeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Mindestens fünf Jahre lang muss in die Rentenkasse eingezahlt werden, damit ein Anspruch auf Regelaltersrente, auf Rente wegen Erwerbsminderung und Rente wegen Todes besteht. Zur Rente wegen Todes zählen die Erziehungsrente sowie die Witwenrente. Wem Jahre fehlen, kann diese durch freiwillige Beitragszahlungen ausgleichen. Gleiches gilt für diejenigen, die ihre Rente aufbessern wollen.

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Menschen, die immer arbeitslos waren und daher nie gearbeitet haben, kommen nicht auf die Wartezeit von fünf Jahren und haben somit keinen Anspruch auf die Rente.

Diese Menschen können allerdings Grundsicherung beantragen. Diese unterstützt Personen, die nie Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben und wird aus Steuergeldern finanziert. Für Hausfrauen, die sich um die Erziehung der Kinder und den Haushalt gekümmert und daher auch nie regulär gearbeitet haben, gibt es neben der Grundsicherung eine zusätzliche Unterstützung.

Übrigens: Über die Rente kursieren viele Irrtümer und Mythen. Zum Beispiel, dass die Rente automatisch auf das Konto kommt. Das ist falsch, die Rente muss immer beantragt werden.

Rente und Grundsicherung: Wer kann das Geld beantragen?

Grundsicherung können der Deutschen Rentenversicherung zufolge diejenigen beziehen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, keine Altersrente bekommen und deren Lebensunterhalt mit dem Einkommen nicht gedeckt werden kann. Damit sollen zudem Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Vorsorgebeiträge bezahlt werden. Außerdem muss der Antragsteller in Deutschland wohnen.

Die Deutsche Rentenversicherung gibt an, dass alle, die weniger als 924 Euro Einkommen pro Monat haben, einen Antrag auf Grundsicherung prüfen lassen sollen.

Wie hoch ist die Grundsicherung?

Die Höhe der Grundsicherung hängt vom Einkommen und dem Vermögen ab. Auch das Vermögen des Ehepartners wird bei der Berechnung berücksichtigt. Alleinstehende Erwachsene bekommen mindestens 502 Euro, Paaren steht pro Partner 451 Euro zu.

Es ist also ratsam, sich schon in jungen Jahren zu überlegen, ob das Geld im Alter reicht. Falls nicht, ist es noch möglich einen Nebenjob anzunehmen, dann sollte aber die Hinzuverdienstgrenze beachtet werden. Ansonsten können Rentnerinnen und Rentner noch diverse Zuschüsse beantragen und auch ein Härtefallfonds wurde eingerichtet, mit dem es unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 5000 Euro geben kann. Wichtig ist in jedem Fall, dass Rentner auch eine Steuererklärung abgeben, da sonst Strafen drohen können.

Rente ohne Arbeit: Was zählt beim Antrag zur Grundsicherung zum Einkommen?

  • Erwerbseinkommen
  • Renten und Pensionen
  • Elterngeld über 300 Euro
  • Unterhaltszahlungen der Eltern
  • Mieteinnahmen
  • Pachteinnahmen
  • Krankengeld
  • Kindergeld
  • Zinsen

Was zählt nicht zum Einkommen?

  • 30 Prozent des Einkommens aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit (höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1)
  • Grundrente
  • Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern oder Eltern
  • Elterngeld bis 300 Euro
  • Pflegegeld
  • Steuerfreie Tätigkeiten bis zu 250 Euro, zum Beispiel Ehrenamt
  • Leistungen einer zusätzlichen, freiwilligen Altersvorsorge
  • Maximal 224,50 Euro Bruttorente. Voraussetzung ist, dass 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen

Was zählt zum Vermögen bei der Grundsicherung?

Bevor Grundsicherung in Anspruch genommen werden kann, muss das Vermögen aufgebraucht werden.

Zum Vermögen zählen:

  • Bargeld
  • Wertpapiere
  • Sparguthaben
  • Haus- und Grundvermögen
  • Pkw

Nicht zum Vermögen zählen:

  • Kleinere Barbeträge (Alleinstehende: 10.000 Euro, Partner: 10.000 Euro)
  • Familien- und Erbstücke, wenn der ideelle Wert den tatsächlichen Wert weit übersteigt
  • Gewöhnlicher Hausrat
  • Angemessenes Grundstück oder Wohnung. Voraussetzung ist, dass die Immobilie selbst bewohnt wird
  • Altersvorsorgevermögen einer Riesterrente

Die Grundsicherung muss beim Sozialamt beantragt werden. Diese Sozialhilfe wird 12 Monate lang ausgezahlt, bevor wieder ein neuer Antrag gestellt werden muss.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung und Bürgergeld?

Die Grundsicherung ist für Menschen gedacht, die nicht mehr arbeiten können. Im Gegensatz zum Bürgergeld, das nur diejenigen bekommen, die grundsätzlich noch arbeiten gehen können.

Übrigens: Ehepaare haben eine Rentenobergrenze. Lassen sie sich scheiden, kann das zu einer Minderung der Rente führen.

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