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#Das Recht der Hohenzollern

Das Recht der Hohenzollern

Der Streit um die Entschädigungsansprüche der Hohenzollern ist neu entbrannt und tobt derzeit heftiger denn je. Dabei geht es noch immer um den gleichen Sachverhalt: die Rückgabe von Raubgut, das die sowjetische Besatzungsmacht beziehungsweise das von ihr installierte kommunistische Gewaltregime in Ost-Berlin den rechtmäßigen Eigentümern nach 1945 entwendet hatten. Ein 1994 verabschiedetes Restitutionsgesetz hatte dafür die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Ausgeschlossen von jeglichen Rückgabeleistungen blieben lediglich jene Aspiranten, die dem nationalsozialistischen (und dem im Osten nachfolgenden kommunistischen) Herrschaftssystem „erheblichen Vorschub“ geleistet hatten. Seit über einem Jahr wird darüber eine erhitzte öffentliche Debatte geführt. Nach einer sommerlichen Pause hat sich nun der Debattenton noch einmal weiter verschärft und von sachlichen Argumenten pro oder contra tatsächliche oder vermeintliche Verwicklungen der Dynastie in den Prozess der nationalsozialistischen Machtergreifung auf geschichtspolitische Grundsatzfragen verlagert.

Verantwortlich für die jüngsten Zuspitzungen des Debattentons sind die Düsseldorfer Mediävistin Eva Schlotheuber und der Marburger Zeithistoriker Eckart Conze. Schlotheuber, die sich fachlich auf mittelalterliche Klostergeschichte spezialisiert hat, behauptet in Interviews, Leserbriefen und Artikeln – unter anderem am 9. September 2020 in dieser Zeitung – apodiktisch, es gebe einen eindeutigen Erkenntnis- und Forschungsstand zur „Causa Hohenzollern“. Pikant ist daran der Umstand, dass sie diese Meinung nicht als Expertin vertritt, die sie in dieser Frage nicht ist, sondern ausdrücklich in ihrer Funktion als Vorsitzende des Verbandes der Historiker und Historikerinnen Deutschlands. Dazu ist sie nicht befugt. Der Historikerverband besitzt kein politisches Mandat. Es ist nicht seine Aufgabe, durch öffentliche Interventionen in einen laufenden Rechtsstreit einzugreifen und dabei in der Person seiner Vorsitzenden ein allein als „richtig“ ausgegebenes Interpretationsmodell für einen wissenschaftlich keineswegs eindeutig geklärten historischen Sachverhalt zu verordnen. Den Gipfel solcher Anmaßungen bilden Schlotheubers Briefe an die zuständigen Regierungsmitglieder des Bundes und des Landes Brandenburg, in denen sie laut F.A.Z.-Bericht vom 2. Oktober als Vertreterin ihres Verbandes unter Bezug auf einen nachweislich nicht vorhandenen „Konsens im Fach“ dazu aufruft, das juristische Verfahren zu Ende zu führen.

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