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Man kann gegen den Internationalen Strafgerichtshof einiges ins Feld führen. Auch Grundsätzliches. So sind die Staaten frei darin, sich seinem Statut zu unterwerfen. Schon deshalb ist er kein Weltgericht. Das Haager Gericht ist auf die Staaten angewiesen, die wiederum unter seine Zuständigkeit fallen können, wenn sie auf dem Gebiet eines Vertragsstaats mutmaßlich Verbrechen begehen, die alle angehen.
In der Praxis ist das höchst schwierig. Manche Staaten verlassen den Gerichtshof, halten ihn für ein Instrument westlicher Herrscher, andere bekämpfen ihn. Insbesondere die USA, die an seiner Schaffung beteiligt waren und sogar schon ihre Unterschrift unter das Statut gesetzt hatten.
Nichts mehr mit Kritik zu tun
Die Sanktionen, die jetzt auch die (japanische) Präsidentin des Strafgerichtshofs persönlich treffen sollen, haben freilich längst nichts mehr mit Kritik oder dem Bemühen nach Reformen zu tun. Sie sind ein offener Kampf gegen das immerhin von einer Mehrheit aller Staaten, vor allem von den europäischen Verbündeten, gemeinsam vereinbarte Recht.
Nun sollte gerade Deutschland sich nicht als Musterstreber aufspielen. Das Hoffen darauf, dass der mit Haftbefehl des Strafgerichtshofs gesuchte israelische Regierungschef Deutschland nicht mit einem Besuch auf die Probe stellt, ist bezeichnend. Jeder allerdings kann an den jüngsten Äußerungen des israelischen Polizeiministers sehen, dass wir uns immer wieder unserer zivilisatorischen Grundlagen vergewissern müssen.
Der Internationale Strafgerichtshof ist als eine Art Erbe des Tribunals von Nürnberg geschaffen worden. Wer anderen Menschen das Menschsein abspricht und fordert, sie auszulöschen, der vergeht sich an diesem Erbe. Und steht mit Recht am Pranger. Zuerst stehen da freilich Nachbarn Israels mit ihren genozidalen Absichten und Aktionen. Es wäre gut, wenn jeder Staat solche Exzesse selbst in den Griff bekäme. Das ist auch die Grundidee des Internationalen Strafgerichtshofs.
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