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#Kampf gegen die Straßendealer

„Kampf gegen die Straßendealer“

Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und Polizei Frankfurt sowie das Hessische Justizministerium ha­ben am Dienstag eine posi­tive Zwischenbilanz des seit 2020 angewendeten Modells zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität im Frankfurter Bahnhofsviertel gezogen. Wie Polizeipräsident Gerhard Bereswill sagte, sei deutlich festzustellen, „dass die Rauschgift-Straßenhändler beeindruckt sind“ und manche, die schon lange im Bahnhofsviertel aktiv und polizeibekannt seien, sich zurückgezogen hätten.

Susanne Wetzel, Präsidentin des Frankfurter Amtsgerichts, sprach von einem „Mus­terbeispiel für Zusammenarbeit von Behörden“, Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) von einer „dichten und ausgefeilten Kommunikation“, deren Er­gebnisse letztlich der Sicherheit der Bevölkerung dienten. Die Ministerin betonte aber auch, dass Drogenkriminalität nicht nur mit den repressiven Mitteln des Strafrechts bekämpft werden könne, sondern auch ein interdisziplinärer Ansatz nötig sei, in den kommunale Behörden und soziale Einrichtungen eingebunden sind.

Das „Drei-Säulen-Modell“ haben Amtsgericht, Polizei und Staatsanwaltschaft entwickelt. Das Justizministerium hat den Prozess unter anderem durch eine gemeinsame Reise nach Köln begleitet, wo ein ähn­liches Modell schon länger angewendet wird. In Frankfurt ist das Ziel, Rauschgifthändler wegen gewerbsmäßigen Handelns strafrechtlich zu verfolgen und die Kriminalität damit wirksam einzudämmen.

Einzelner Gewinn eines Täters nicht mehr entscheidend

Anklagen und Verurteilungen wegen ge­werbsmäßigen Handeltreibens waren aber in dieser Tätergruppe aufgrund der Rechtsprechung selten. Denn jahrelang wurde für die Gewerbsmäßigkeit vorausgesetzt, dass der Täter seinen Lebensunterhalt „al­lein oder überwiegend“ durch das Begehen von Straftaten bestreitet. Es ging ausschließlich um den Gewinn, den ein Täter erwirtschaftet, was bei den „kleinen“ Straßendealern kaum zu Anklagen führte: Zwar erstattete die Polizei dutzendfach An­zeigen, aber 2018 wurde nur eine einzige Anklage erhoben, 2019 wurden zwei Verfahren eingetragen, aber eingestellt. Ein frustrierendes Ergebnis für die Beamten.

Mit Etablierung des Modells änderte sich das. Die im Bahnhofsviertel eingesetzten Polizisten achteten von da an auf neue, gemeinsam ausgearbeitete Indikatoren – die genauen Kriterien dieser ersten Säule des Modells wollten die Beteiligten am Dienstag zum Schutz der Verfahren nicht nennen –, die Staatsanwaltschaft erhob Anklagen, das Amtsgericht urteilte. Diese Rechtsprechung wurde im September 2020 vom Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt. Nun kommt es nicht mehr auf den einzelnen Gewinn eines Täters an. Der Fokus liegt anderswo: Auch bei geringen Gewinnen kann in Anbetracht von Abgabemengen und Tatfrequenz von einer Gewerbsmäßigkeit ausgegangen werden. Salopp gesagt: Wer mehrmals mit ein paar Tütchen Haschisch erwischt wurde, kann un­ter bestimmten Voraussetzungen nun we­gen unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt werden. Das Gesetz sieht für solche besonders schweren Fälle eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor.

Verfahren sollen beschleunigt werden

Erste Effekte sind sichtbar: 2020 wurden 35 Verfahren eingeleitet und 16 Anklagen erhoben, 2021 waren es 50 Verfahren und 18 Anklagen. In 19 Fällen wurden Angeklagte zu teils mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Hinzu kommen rund 100.000 Euro, die unmittelbar bei den festgenommenen Straßendealern gefunden und be­schlagnahmt wurden. Die Vermögens­abschöpfung, die 2017 vom Gesetzgeber re­­formiert wurde, ist die zweite Säule des Frankfurter Modells und soll dazu führen, dass Mittel, die aus Drogengeschäften stammen, dem Drogenkreislauf entzogen werden – auch jenseits dessen, was Dealer bei der Festnahme dabei haben.

Hinzu kommen als dritte Säule be­schleunigte Verfahren, die dem Gesetz zu­folge dort möglich sind, wo der Sachverhalt einfach ist und keine komplizierte Beweisaufnahme erwartet wird, also wenn beispielsweise der Beschuldigte geständig ist. Es darf dann höchstens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt werden. Der Be­schuldigte soll innerhalb einer Woche verurteilt werden und bleibt in dieser Zeit in Haft. Es ist ihm daher nicht möglich, nach der vorläufigen Festnahme durch die Po­lizei direkt zurück auf die Straße zu kommen.

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Am Dienstag hieß es, bislang habe es im Rahmen des Modells noch nicht viele be­schleunigte Verfahren gegeben. Es sei im­mer wieder festgestellt worden, dass die Beweisaufnahme doch dauere. Laut Amtsgericht liegt der Vorlauf bis zur Hauptverhandlung bei Drogenkriminalität aktuell im Schnitt bei sechs bis acht Wochen, bei Haftsachen teils noch kürzer.

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