Kennzeichen-Dschungel: So erkennt man echte Bio-Produkte

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„Natürlich“, „biologischer Anbau“, „kontrollierter Anbau“, „umweltfreundlich“ – der deutsche Markt ist schon lange von Begriffen und Siegeln überschwemmt, mit denen Anbieter ihre Produkte als besonders nachhaltig oder bio bewerben. Angesichts der Vielzahl an Kennzeichnungen kann es oft verwirrend sein, echte Bio-Qualität von anderen Produkten zu unterscheiden. Doch es gibt geschützte und verbindliche Kennzeichnungen.
Biolebensmittel spielen eine entscheidende Rolle im Umwelt- und Tierschutz: Bei ihrer Erzeugung wird stärker auf nachhaltige Landwirtschaft gesetzt als bei der konventionellen Landwirtschaft. Die Erzeugung biologischer Lebensmittel belastet die Umwelt deshalb weniger stark. Deutschland gehört beim Pro-Kopf-Verbrauch von Biolebensmitteln zu den Top-10-Ländern weltweit, doch nur etwa 14 Prozent der deutschen Landwirte produzieren bio oder öko, weshalb ein großer Teil dieser Produkte importiert werden muss. Aber welche Begriffe und Siegel aus dem Kennzeichen-Dschungel stehen wirklich für ökologisch angebaute Nahrungsmittel oder nach biologischen Gesichtspunkten gehaltene Tiere?
Welche Regeln gibt es für Bio-Lebensmittel?
Bioprodukte kennzeichnen sich dadurch aus, dass die Betriebe eine artgerechte Tierhaltung fördern und den Tieren bessere Lebensbedingungen als bei konventionellen Betrieben bieten. Beim Anbau von Pflanzen müssen Bio-Betreibe außerdem auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche mineralische Düngemittel verzichten. Auch gentechnisch-veränderte Pflanzen dürfen nicht verwendet werden. Eine kleine Ausnahme gibt es hierbei in der Tierhaltung: 0,9 Prozent des Tierfutters dürfen gentechnisch-verändert sein.
Nicht nur die Erzeugung, auch die Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln unterliegen strengen Vorschriften. Demnach müssen mindestens 95 Prozent der Zutaten aus ökologischem Anbau stammen; Ausnahmen für die verbleibenden fünf Prozent sind ebenfalls gesetzlich geregt und nur erlaubt, wenn diese Zutaten nicht in ökologischer Qualität verfügbar sind.
Um die Einhaltung der Standards sicherzustellen, überprüfen amtlich zugelassene private Kontrollstellen mindestens einmal jährlich den gesamten Betrieb und führen zusätzlich unangemeldete Stichproben bei Erzeugern und Verarbeitern durch. Bio-Betriebe sind verpflichtet, sämtliche Transaktionen zu dokumentieren. Das bedeutet, dass sie genau erfassen müssen, was wann verkauft oder von wem gekauft wurde – und wie viel. Die Nachverfolgbarkeit der Produkte bis zu ihrem ursprünglichen Erzeuger ist besonders wichtig, um die Qualität und Integrität von Bio-Lebensmitteln sicherzustellen.
„Öko“ und „bio“ – geschützte Begriffe
Um ihre Produkte als „bio“ kennzeichnen zu können, müssen sich die Betriebe an die Vorgaben der EG-Öko-Verordnung halten. Nur dann dürfen sie ihre Produkte auch als “biologisch”, “ökologisch” oder mit den Abkürzungen „bio“ oder „öko“ bewerben. Dies sind seit 1993 gesetzlich geschützte Begriffe in der EU. Auch Kombinationen wie „kontrolliert biologischer Anbau“ oder „organisch-bio“ sind zulässig und bedeuten, dass sich der Betrieb an die EG-Öko-Verordnung hält. Wichtig ist hier, dass „bio“ und „öko“ nur für Lebensmittel gelten. Naturkosmetik oder natürliche Medizinprodukte können per Definition nicht „biologisch“ nach EG-Öko-Verordnung sein.
Vorsicht vor Pseudo-Siegeln
Wichtig ist dabei zu beachten, dass viele alternative Begriffe oder scheinbare Umschreibungen gesetzlich nicht geschützt sind. „Kontrollierter Anbau“, „umweltfreundlich“, „umweltgerecht“ oder „unbehandelt“ klingen zwar nachhaltig, für sie gelten aber keine festgelegten Definitionen. Die Händler können selbst entscheiden, was „umweltgerecht“ ist oder welcher Anteil ihrer Zutaten „unbehandelt“ sein muss. Auch für die beliebte Bezeichnung „regionaler Anbau“ gibt es keine einheitlichen Regelungen.
Kontrollnummer und Herkunftsländer
Die Kontrollnummer auf Bio-Lebensmitteln steht für die Stelle, die den Betrieb oder das Unternehmen kontrolliert hat. Sie setzt sich aus einem Länder-Code, der Bezeichnung (in Deutschland „ÖKO“) und einer dreistelligen Nummer der jeweiligen Kontrollstelle zusammen. In Deutschland geprüfte Lebensmittel tragen am Anfang das Kürzel “DE”. Die Kontrollnummer muss immer gut sichtbar neben dem EU-Bio-Logo platziert sein.
Neben der Kontrollnummer muss auch die Herkunft der Produkte angegeben werden. Stammen über 95 Prozent der verarbeiteten Zutaten aus einem bestimmten Land, kann dieses angegeben werden. Andernfalls sind die Bezeichnungen „aus EU-Ländern“ oder „aus Nicht-EU-Ländern“ erlaubt.

So erkenne ich das EU-Bio-Logo
Das Bio-Logo der Europäischen Union wurde 2010 eingeführt, um eine einheitliche Kennzeichnung zu schaffen. Es zeigt ein hellgrün eingefärbtes Viereck, auf dem ein stilisiertes Blatt abgebildet ist, das aus Sternen zusammengesetzt ist. Es darf auch in Schwarz-Weiß verwendet werden. Bei verpackten Bio-Lebensmitteln sind Hersteller dazu verpflichtet, das Logo zu verwenden. Es ist daher auf allen verpackten Bio-Produkten zu finden, die innerhalb der EU hergestellt werden. Für unverpackte Produkte oder solche aus Nicht-EU-Staaten besteht die Möglichkeit, das Logo freiwillig zu tragen; sie müssen jedoch ebenfalls die entsprechenden Richtlinien einhalten.

Das deutsche Bio-Siegel
Das deutsche Bio-Siegel ist ein sechseckiges Zeichen mit grünem Rahmen, in dem „Bio“ steht und auf dem der Schriftzug „Bio nach EG-Öko-Verordnung“ zu finden ist. In Deutschland ist es seit 2001 verbreitet und nach Verbraucherumfragen 95 Prozent der Deutschen bekannt. Mehr als 100.000 Bio-Produkte sind in Deutschland unter diesem Bio-Siegel registriert. Die Nutzung ist aber nicht verpflichtend, sondern es kann freiwillig, zusätzlich zu dem EU-Bio-Logo angegeben werden.
Weitere Siegel und Logos
Zusätzlich zu dem EU-Bio-Logo haben viele deutsche Bioverbände eigene Siegel eingeführt, die oft strengere Regeln und Vorgaben als die der EU beinhalten, insbesondere in Bezug auf die Tierhaltung. Demeter, Naturland oder Bioland sind bekannte Beispiele für Verbände, deren Vorgaben deutlich über die der EU-Verordnung hinausgehen.
Bio-Produkte von Eigenmarken größerer Supermarktketten wie etwa „ReweBio“, „Penny Bio“ oder „dmBio“ müssen ebenfalls den EU-Vorgaben folgen. Allerdings kann es sinnvoll sein, zusätzlich nach dem EU-Bio-Logo zu schauen, um sicherzustellen, dass es sich auch wirklich um Bio-Produkte handelt.
Bio auf Wochenmärkten und Hofläden erkennen
Auch für lose Ware gilt die Kennzeichnungspflicht durch die Kontrollnummer. Sie muss gut erkennbar bei den Produkten stehen, beispielsweise auf dem Preisschild. Wer absolut sicher gehen will, kann den Hof auch nach einer gültigen Kontrollbescheinigung fragen, um sicherzugehen, dass die Produkte tatsächlich den Bio-Vorgaben entsprechen.
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