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#Die Bedrohung von innen

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„Die Bedrohung von innen“

Wer den Film der Coen-Brüder „No country for old men“ gesehen hat, weiß, welche Gefahr Bolzenschussgeräte für Menschen darstellen. Kein Wunder, sie können schließlich Rinder töten. Die für die Sicherheit des Deutschen Bundestages Verantwortlichen sehen das Risiko offenbar.

In Anlage 2 der Hausordnung wird genau aufgezählt, welche Waffen und gefährlichen Werkzeuge nicht mit ins Parlament gebracht werden dürfen. Genannt werden nicht nur Pistolen und Gewehre, sondern beispielsweise Harpunen, Armbrüste und „Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung“. Also Bolzenschussgeräte.

Mögen diese in der jüngsten Debatte über die Sicherheit des Bundestages noch keine Rolle gespielt haben, so gilt das für die Armbrüste sehr wohl. Denn solche waren unter den Waffen, die die Sicherheitsbehörden bei der Verhaftung jener Gruppe von „Reichsbürgern“ fanden, die über eine Erstürmung des Reichstages und einen Umsturz phantasierten. Die Frage, ob es gelingen kann, eine Armbrust oder andere Waffen in den Bundestag zu schleusen, ist also nicht theoretisch.

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