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# Punktsieg für Ripple – Richterin erlaubt Aussage von ehemaligem SEC-Abteilungsleiter

Punktsieg für Ripple – Richterin erlaubt Aussage von ehemaligem SEC-Abteilungsleiter

Der Blockchain-Zahlungsdienstleister Ripple hat einen weiteren kleinen Punktsieg im anhaltenden Rechtsstreit mit der amerikanischen Börsenaufsicht SEC erzielt.

So hat Bezirksrichterin Sarah Netburn den Einspruch der „Securities and Exchange Commission“ abgelehnt, durch den die Aussage ihres ehemaligen Abteilungsleiters für Konzernrecht verhindert werden sollte.

Die SEC wollte die Aussage von William Hinman verhindern, weil dieser im Juni 2018 gesagt hatte, dass das Blockchain-Netzwerk von Ethereum nach seinem Verständnis „keine Ether als Wertpapiere anbietet oder verkauft“.

Eine Einschätzung, die seinem ehemaligen Arbeitgeber nun auf die Füße fallen und zum Vorteil von Ripple sein könnte, denn der Blockchain-Zahlungsdienstleister argumentiert, dass die firmeneigene Kryptowährung XRP ebenfalls kein Wertpapier ist. Dieser Umstand ist zentraler Bestandteil der Klage, weshalb die Aussage von Hinman von entscheidender Bedeutung sein könnte, denn Ripple könnte diesen zur Begründung seiner damaligen Einschätzung zu Ether (ETH) befragen.

Der Zahlungsdienstleister ist der Auffassung, dass die Börsenaufsicht XRP nicht als Wertpapier einstufen kann, weil es sich dabei vielmehr um ein Zahlungsmittel handelt, das allen voran zur Abwicklung von Transaktionen genutzt wird.

Laut Bloomberg hatte die SEC die beantragte Aussage damit angefochten, dass „alle hochrangigen Regierungsbeamten zukünftig zu jedem Gesetz, jeder Richtlinie oder jeder Vorgabe befragt werden könnten, zu dem diese sich während ihrer Amtszeit geäußert haben“.

Zudem weist die Börsenaufsicht darauf hin, dass sie nicht verbindlich über ihre Mitarbeiter oder Kommissare kommuniziert, sondern dies immer nur im Rahmen ihrer Regulierungsentscheidungen geschieht. Alles, wozu sich Hinman also geäußert hat, sei demnach als „unverbindlich“ zu verstehen. Falls der ehemalige Abteilungsleiter in den Zeugenstand berufen werden sollte, will sich die Behörde deshalb auf „Ausnahmeregelung 5“ berufen.

Richterin Netburn entgegnet, dass es sich „nicht um einen standardmäßigen Regulierungsfall“ handelt, und dass die Aussage von Hinman keinesfalls „Tür und Tor“ für die Einberufung von Regierungsbeamten öffnen würde. Vielmehr würde es im vorliegenden Fall „um bedeutende Richtungsentscheidungen für die Finanzmärkte“ gehen, weshalb das öffentliche Interesse entsprechend groß ist.

Die SEC hatte im Dezember 2020 Anklage gegen Ripple erhoben, wobei die Börsenaufsicht CEO Brad Garlinghouse und Mitgründer Chris Larsen vorwirft, mit der Herausgabe der firmeneigenen Kryptowährung XRP einen „unrechtmäßigen Wertpapierverkauf“ abgehalten zu haben.

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