Köln: Haben Straftäter hier eine Bleibeperspektive?

Die Kölner Verwaltung versteht es seit Jahren immer wieder, sich mit Schlampereien und Unzulänglichkeiten bundesweit ins Gespräch zu bringen. Anfang August schien eine neue Stufe erreicht, als der Verdacht aufkam, die Kölner Ausländerbehörde habe die Abschiebung von ausreisepflichtigen Migranten aus Westbalkanländern gezielt behindert. Tagelang sah sich die Verwaltung in der Causa „Coesfelder Liste“ bestenfalls in Ansätzen in der Lage, auf Medienanfragen zu antworten. Auch das warf kein gutes Licht auf die internen Verfahrensabläufe und Dokumentationsroutinen in der Ausländerbehörde.

Offenbar musste dort zunächst so viel aufgearbeitet werden, dass die von Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) mit der Tiefenprüfung beauftragte Stadtdirektorin Dörte Diemert erst in dieser Woche mit der Verteidigung beginnen konnte. Die Ausländerbehörde sei weder untätig gewesen, noch habe dort eine Verweigerungshaltung geherrscht, versicherte Diemert bei der Präsentation erster Zwischenergebnisse. Im Gegenteil habe es auch kontinuierlich Rückführungen gegeben. Seit 2023 seien es 761 gewesen, 541 der abgeschobenen Personen stammten vom Westbalkan. Dass der Verdacht der Abschiebe-Verhinderung aufkommen konnte, erklärte Diemert mit der Erkenntnis, zur „Coesfelder Liste“ habe die Ausländerbehörde „missverständlich und unglücklich“ kommuniziert.

Unter Druck geraten: Kämmerin Diemert und Oberbürgermeister Burmester im Juni
Unter Druck geraten: Kämmerin Diemert und Oberbürgermeister Burmester im JuniA. Schwaiger/Kölner Stadt-Anzeiger

Ende 2024 erreichte die Kölner Ausländerbehörde das Angebot der im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen tätigen Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld, bei der Beschaffung der Rückreisedokumente für Personen aus den Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Hercegovina, Nordmazedonien, Montenegro, dem Kosovo und Serbien behilflich zu sein. Ihrer Mail fügte die ZAB eine Excel-Tabelle mit insgesamt 471 Namen – die „Coesfelder Liste“ – an.

„Missverständlich und unglücklich kommuniziert“

Eine Antwort der Leitung des Kölner Ausländeramts – das sich seit 2022 nach dem Willen des Rats zur „Willkommensbehörde“ wandelt und sich vor allem als humanitärer Dienstleister verstehen soll – bekam die ZAB Coesfeld auf ihr Angebot nach Diemerts Erkenntnissen nicht. Lediglich die Abteilung „Bleiberechtsprogramm“ reagierte mit dem Hinweis, es handle sich um Personen, die seit langer Zeit geduldet würden und die von Sozialpädagogen dabei unterstützt würden, ihre dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Insofern brauche man die Hilfe der ZAB Coesfeld nicht.

Laut Diemert bezog sich diese Antwort nicht auf alle 471 Personen auf der Liste, sondern nur auf jene 218 von ihnen, die damals am „Bleiberechtsprogramm“ teilnahmen. Weil es aber nie eine zentrale Rückmeldung aus Köln gegeben habe, sei der falsche Eindruck entstanden, dass Abschiebungen für die Kölner Ausländerbehörde generell nicht infrage kämen, so Diemert.

Missverständlich und unglücklich kommuniziert – und sonst ist alles im Lot in der Kölner Ausländerbehörde? Interessant wird sein, wie intensiv Diemert das Kölner „Bleiberechtsprogramm“ für ihren demnächst zu erwartenden Abschlussbericht auf mögliche Fehlentwicklungen hin untersucht. Denn bei mehreren Personen aus Westbalkanstaaten stellt sich die Frage, warum sie (so lange) an dem Programm teilnehmen durften. Ein Beispiel ist der 42 Jahre alte B., dessen Asylantrag bereits 2003 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde. Zum Zeitpunkt des Coesfelder Hilfsangebots war er bereits achtmal wegen Betrugs und Diebstahls verurteilt worden. Auch seine Ehefrau wurde wegen Eigentumsdelikten belangt.

„Nachhaltig“ integrierte Geduldete sollen eine Bleibechance bekommen

Das Projekt „Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen“ war 2018 mit breiter Mehrheit vom Kölner Stadtrat beschlossen und 2020 zur Dauereinrichtung gemacht worden. Ziel ist es, ausreisepflichtige Menschen, die seit vielen Jahren in Köln leben, aus dem prekären Zustand der Kettenduldungen herauszuholen und ihnen auch mithilfe von Trägern wie der Caritas oder dem Verein Rom e. V. eine Bleibeperspektive aufzubauen.

Bei dem Projekt beruft sich Köln auf Paragraph 25b des Aufenthaltsgesetzes. Dieser sieht vor, dass Geduldeten, die „sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert“ haben, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich die Person zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt und ihren Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit entweder schon überwiegend sichert oder dies absehbar ist.

„Umgekehrt“, heißt es in der Kölner Projektbeschreibung, seien in Fällen, „in denen sich langjährig geduldete Menschen der Integration nachhaltig verweigern oder bei denen ausländerrechtlich zwingende Abschiebegründe, zum Beispiel aufgrund von Straftaten, vorliegen“, die Voraussetzungen für die Teilnahme nicht gegeben. Ihnen sei die Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise aufzuzeigen. Wenn dem nicht zugestimmt werde, sei das Abschiebeverfahren einzuleiten.

Die Stadt erhoffte sich durch den „Rechtskreiswechsel“ finanzielle Entlastung

Große Erwartungen sind in Köln mit dem Projekt verknüpft. „Ziel ist es auch, langwierige Verwaltungsverfahren effektiver zu gestalten und zum Abschluss zu bringen“, hieß es 2018 in einer Vorlage für den Rat. Die Teilnehmer aus dem Schwebezustand der Duldung in ein geregeltes Verfahren zu bringen, sei obendrein im Interesse der Stadt. Je mehr Personen in die Regelsysteme gebracht werden könnten, desto mehr werde der städtische Haushalt entlastet, rechnete die Verwaltung dem Rat vor. Denn ein Wechsel des Aufenthaltsstatus gehe damit einher, dass die Betroffenen ihre Sozialleistungen nicht mehr nach Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach Sozialgesetzbuch II, also das aus dem Bundeshaushalt finanzierte Bürgergeld (heute Grundsicherung) bekommen.

„Durch diesen Rechtskreiswechsel werden Lebensunterhalt und ein Teil der Kosten der Unterkunft aus Bundesmitteln finanziert, und es verbleibt lediglich ein städtischer Eigenanteil an den Unterkunftskosten“, hieß es in einer Ratsvorlage im Spätsommer 2020. Weil im Vorjahr rund 100 Personen einen Aufenthaltstitel bekommen hätten, sei der Etat um 900.000 Euro entlastet worden. Im nächsten Schritt werde sich die Verwaltung auf Menschen fokussieren, „die aktuell die Bleiberechtsvoraussetzungen noch in vielen Teilen nicht erfüllen, um sie davon zu überzeugen und zu motivieren, sich aktiv zu beteiligen, mit der Verwaltung und den Trägern zu kooperieren“. Das las sich so, als geriete das Thema Rückführung, das wegen der Vielzahl an möglichen Abschiebehindernissen für Kommunen überall in Deutschland oft frustrierend ist, immer weiter aus dem Blick.

Jedenfalls durften auch B. und seine Familie ins Bleiberechtsprogramm. In ihrem Falle wäre die Entlastungswirkung für den Haushalt erklecklich. Nach Informationen der F.A.Z. bezog B. für sich, seine Frau und seine acht Kinder zunächst nach dem Asylbewerberleistungsgesetz monatlich rund 7300 Euro. Mittlerweile sollen es rund 7500 Euro sein. Diese hohe Summe ergibt sich aus den rechtlichen Vorgaben. Jedem Mitglied der zehnköpfigen Familie stehen Leistungen nach dem sogenannten Regelbedarf für Ernährung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts, Fahrt- und Telefonkosten zu. Bei Kindern und Jugendlichen kommt unter anderem der Bedarf für Bildung hinzu. Auch die Kosten der Unterkunft für die Großfamilie – die in Köln besonders hoch sind – werden übernommen.

Aus der Ratsvorlage für das „Bleiberechtsprogramm“ aus dem Jahr 2020 geht aber auch hervor, dass das Projekt schon damals an seine Grenzen gestoßen war. Die Mehrheit der Teilnehmer (85 Prozent) stamme aus dem ehemaligen Jugoslawien und gehöre der ethnischen Gruppe der Roma an, hieß es in dem Dokument. Das größte Hindernis stellten nach wie vor „fehlende Pässe und Straffälligkeit“ dar. Hinzu kämen mangelnde Deutschkenntnisse, Analphabetismus und Schulabsentismus. „Die Sicherung des Lebensunterhalts ist häufig problematisch, da viele Teilnehmer aufgrund fehlender Berufsausbildung, Berufserfahrung oder Arbeitserlaubnis bislang über kein eigenes Einkommen verfügen.“

So ist es auch bei dem 42 Jahre alten B. Nach Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ geht er mindestens seit 2007 keiner sozialversicherungspflichtigen Arbeit nach. Doch erst als die Zeitung im Frühjahr ausführlich über seinen Fall berichtet hatte, wurden er und seine Frau aus dem „Bleiberechtsprogramm“ ausgeschlossen. Demnächst steht für B. ein wichtiger Termin an: Seine Duldung läuft wieder einmal aus.

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