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#Können Wohnungseigentümer online tagen?

Können Wohnungseigentümer online tagen?

Die digitale Teilnahme an der Eigentümerversammlung ist bisher unmöglich. Ein neues Gesetz ändert das. Doch ist es die schnelle Lösung, auf die viele Wohnungseigentümer in Zeiten von Corona hoffen?

Geht das nicht auch online? Digitale Zusammenkünfte sind in Zeiten von Corona schließlich in vielen Lebensbereichen alltäglich. Sogar Aktionärsversammlungen haben auf diese Weise stattgefunden. Warum also soll das nicht auch für die alljährliche Versammlung der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) möglich sein, fragen sich viele Mitglieder, nachdem sich der Termin – coronabedingt – von der ersten Jahreshälfte auf ein unbestimmtes „irgendwann im Herbst“ verschoben hatte. Viele kleinere WEGs haben mittlerweile ihre Versammlung abgehalten. Oft tagten nur wenige Mitglieder mit der Verwaltung, während die übrigen auf Abstand blieben und Vollmachten für die Abstimmungen erteilten. Das Problem sind die großen Gemeinschaften. Für sie hatten zuletzt vor allem das Abstandsgebot das Treffen verkompliziert und teurer gemacht. Und nun kommt ein „Lockdown light“ dazwischen und lässt die Versammlung platzen. Auf ihr bestellt die WEG den Verwalter, verabschiedet den Wirtschaftsplan, beschließt bauliche Maßnahmen und die Jahresabrechnung. Vor allem deren Zahlen brauchen viele Eigentümer für ihre Steuererklärung.

Birgit Ochs

Birgit Ochs

Verantwortliche Redakteurin für „Wohnen“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Ein digitales Format würde die Angelegenheit deutlich vereinfachen. Das Problem: Die Versammlung der Eigentümer ist eine Präsenzveranstaltung. Daran hatte die Notverordnung des Bunds vom 1. April. nichts geändert, die unter anderem die digitale Jahreshauptversammlung der Aktionäre möglich machte. Auch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, die zum 1. Dezember in Kraft tritt, sieht keine reine Online-Versammlung der Eigentümergemeinschaft vor. Allerdings können Verwalter und Eigentümer die Versammlung künftig flexibler gestalten, denn das neue Regelwerk erlaubt, digitale Möglichkeiten wie die Teilnahme per Video zu nutzen.

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