#Die letzten Grillfeiern mit Plastiktellern
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„Die letzten Grillfeiern mit Plastiktellern“
Vor gut zwei Jahren wurde die EU-Richtlinie zum Verbot von Einwegplastik verabschiedet, von diesem Samstag an bekommen Verbraucher die Folgen im Alltag zu spüren. Besteck und Teller aus Einwegplastik dürfen jetzt nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Gleiches gilt für Wegwerfprodukte, die nur teilweise aus Kunststoff bestehen, etwa beschichtete Pappteller, wie sie Imbissstände ausgegeben oder Supermärkte für Picknicks verkauft haben. Ebenfalls der Vergangenheit gehören Strohhalme aus Plastik, Getränkebecher aus Styropor und Wattestäbchen mit Plastikstab an. Komplett verschwinden werden die Produkte aber nicht sofort. Was bislang im Handel oder bei Gastronomen auf Lager liegt, darf auch noch genutzt werden.
Die EU-Kommission begründete das Verbot der insgesamt zehn Produkte aus Einwegplastik 2019 damit, dass diese am häufigsten die Strände in Europa verschmutzen würden. In Deutschland betreffen die Probleme vor allem Parks und öffentliche Plätze. Der Verband kommunaler Unternehmen schätzt, dass Einwegplastik rund 20 Prozent des Abfalls dort ausmacht. Getränkebecher aus Papier mit Plastikbeschichtung sind eigentlich auch nicht mehr erwünscht, ebenso wie Zigaretten mit Kunststofffiltern, Binden, Tampons und Feuchttücher. Mangels ökologischer Alternativen werden sie aber noch nicht verboten, sondern müssen künftig einen Warnhinweis tragen. Für Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) „macht Europa einen wichtigen Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft“. Jede Stunde würden alleine in Deutschland rund 320.000 Einwegbecher für Kaffee und andere Getränke verbraucht. Umgesetzt wird die Richtlinie hierzulande über die „Einwegkunststoffverbotsverordnung“.
Mehr Mehrwegbehälter anbieten
Umweltschützer begrüßen die Änderungen, ihnen gehen sie allerdings noch lange nicht weit genug. Auch die Ausweichmöglichkeiten stoßen auf Kritik. Restaurants können Essen künftig zum Beispiel in Aluschalen anbieten. Ob diese allerdings so oft recycelt werden wie erwünscht, ist fraglich. Verpackungen aus Papier wiederum verbrauchen in der Herstellung viel Energie und Wasser, sind also umweltpolitisch auch nicht ideal. Zudem ist der Einsatz von Chemikalien ein Problem. Verbraucherschützer warnen, Becher aus Bambusfasern würden oft Melamin oder Formaldehyd enthalten und könnten dies an die Lebensmittel abgeben.
Das Umweltministerium will erreichen, dass mehr Mehrwegbehälter angeboten werden. Die Novelle des Verpackungsgesetzes, die der Bundestag im Mai verabschiedet hat, verpflichtet Gastronomen von 2023 an, dass sie Essen oder Getränke auch in Mehrwegbehältern anbieten müssen – zumindest dann, wenn der Betrieb eine Fläche von mehr als 80 Quadratmetern hat. Diese Variante darf nicht teurer sein als die Einwegverpackung, ein Pfand dürfen die Anbieter von den Kunden aber verlangen. Die Umweltorganisation NABU kritisiert, dass viele Verkaufsstellen kleiner und damit nicht betroffen seien. Entscheidend für die Ökobilanz ist auch, wie oft ein Mehrwegbehälter genutzt wird. Das Umweltministerium gibt als Faustformel an, mehr als zehnmal sollten es auf jeden Fall sein, besser seien mehr als 25 Einsätze. Dass Kunden eigene Behälter für Mitnahme-Essen oder -Getränke mitbringen, ist seit Corona vielfach wegen hygienischer Bedenken nicht mehr erlaubt.
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