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#Kommen die Turboverfahren?

Kommen die Turboverfahren?

Die Zahl ist ernüchternd: 30.000 Zivilklagen von Dieselfahrern beschäftigten die Oberlandesgerichte im Jahr 2020. In den ersten Monaten dieses Jahres ziehen die Abgasfälle abermals an – und dies, obwohl der Bundesgerichtshof vor mehr als einem Jahr ein Grundsatzurteil gegen Volkswagen sprach und getäuschten Kunden einen Schadenersatz zusprach. Auf solche massenhaft auftretenden Klagephänomene, die sich aktuell etwa gegen Daimler, Wirecard oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY abzeichnen und die Gerichte an die Grenzen ihrer Auslastung führen können, wollen die Bundesländer künftig besser und schneller reagieren. Auf der an diesem Mittwoch beginnenden Konferenz der Justizminister (JuMiKo) soll die Möglichkeit eines künftigen Vorabentscheidungsverfahrens durch den BGH ausgelotet werden.

Die erst vor drei Jahren in Kraft getretene Musterfeststellungsklage scheint dabei ganz offenbar nicht das erste Mittel der Wahl zu sein. Auch wenn unter den Ministerien nach F.A.Z.-Informationen noch kein Konsens besteht, soll ein gemeinsamer Beschluss verabschiedet werden. Danach soll es schon den Gerichten in den Eingangsinstanzen möglich sein, den Bundesgerichtshof zu grundsätzlichen Rechtsfragen anzurufen, wenn sie eine Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle betreffen. Bis eine Entscheidung aus Karlsruhe vorliegt, ruht der Zivilprozess. Eine Veröffentlichung der Vorlage soll verhindern, dass weitere Gerichte in der Rechtsfrage aktiv werden.

Damoklesschwert für Streitparteien

„Die schnelle höchstrichterliche Klärung von Grundsatzfragen ist in einem Rechtsstaat von besonderer Bedeutung“, sagt Peter Biesenbach (CDU), Justizminister von Nordrhein-Westfalen und aktuell Vorsitzender der JuMiKo. Insbesondere in Massenklagen würden die Fälle bislang häufig unterschiedlich entschieden. Bis zur Klärung durch den Bundesgerichtshof schwebe daher ein Damoklesschwert über den streitenden Parteien, meint Biesenbach.

Man fühlt sich dabei an die Zigtausenden Zivilprozesse gegen VW und seine Tochtergesellschaften erinnert: Von Erhebung der ersten Klage im Herbst 2015 bis zum Grundsatzurteil vergingen gut viereinhalb Jahre. In Fällen, in denen sich eine Niederlage abzeichnete, verglich sich der Automobilkonzern – wie häufig, ist nicht bekannt. Dabei beteuerte Volkswagen immer wieder, selbst an einer höchstrichterlichen Klärung interessiert zu sein.

Biesenbach geht mit einer Seitenbemerkung darauf ein. Bislang hätten Beklagte in Massenklagen versucht, durch „taktische Spitzfindigkeiten“ Entscheidungen aus Karlsruhe gar überhaupt zu vermeiden. „Das Vorabentscheidungsverfahren wird dem ein Ende bereiten“, ist der CDU-Politiker überzeugt. Für das Vorhaben, das der Bundesgesetzgeber auf den Weg bringen müsste, wirbt Biesenbach mit „schneller Klärung, einheitlicher Rechtsprechung und Rechtsfortbildung“. Doch: Der Fingerzeig der Bundesrichter soll nur Bindung für das Ausgangsverfahren entfalten, für die vergleichbaren Fälle aber als Leitlinie dienen.

Diesel-Revisionen in Karlsruhe

Währenddessen beschäftigten die Richter des sechsten Zivilsenats am BGH am Dienstag abermals zwei weitere Konstellationen im Abgasbetrug. In einer Revision ging es um die Frage, ob Kläger weiterhin Schadenersatz von VW verlangen können, wenn sie ihr Fahrzeug zwischenzeitlich weiterverkauft haben. Nach Angaben von VW sind um die 1.000 vergleichbare Klagen bekannt. Im zweiten Fall ging es um eine „Wechselprämie“, die ein Kunde für seinen gebrauchten VW mit manipuliertem Dieselmotor EA 189 erhalten hatte. Für sein Altfahrzeug hatte er beim Neukauf von einem Audi-Vertragshändler 6000 Euro erhalten – musste er sich diese auf eine etwaige Entschädigung anrechnen lassen? Hier hatte das Oberlandesgericht Oldenburg in der Vorinstanz entschieden, dass die Summe nicht abgezogen werden muss.

Urteile fällte der Senat noch nicht. Doch nach der vorläufigen Einschätzung der Bundesrichter sind die Chancen auf Schadenersatz gestiegen. Anstelle des Fahrzeugs soll der Verkaufspreis als Orientierung dienen, heißt es (Az.: VI ZR 533/20 und 575/20).

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