Kommunen in Not: Ein Rettungsring ist nicht in Sicht

Kommunen in Not: Ein Rettungsring ist nicht in Sicht

Die Landräte treffen sich in dieser Woche in Berlin zu ihrer Jahresversammlung, es stehen wieder einmal zwei Themen im Vordergrund: ihr schwindender Handlungsspielraum angesichts wachsender Finanznot und ihre ebenso schwindende Autorität, die sich in Wahlverlusten für CDU, CSU oder SPD niederschlagen. Aus beidem ergibt sich eine dritte Sorge: dass beides miteinander zu tun haben könnte.

Die für die Kommunen verantwortlichen Länder und die Bundesregierung beteuern, dagegen etwas zu unternehmen. Die Länder, indem sie an den Bund appellieren, nur solche Aufgaben an die Kommunen zu übertragen, die auch finanzierbar sind; die Bundesregierung, indem sie immer wieder finanzielle Hilfen leistet wie jüngst im „Entlastungsgesetz“ für die Kommunen oder durch das „Sondervermögen“ für Investitionen in die Infrastruktur.

Jährliches Defizit von 30 Milliarden Euro

Doch beides verschleiert das Ausmaß der Rückschläge, die Städte und Landkreise in den vergangenen Jahren zu verkraften hatten. Ihr Defizit hat sich, historisch einmalig, bei jährlich dreißig Milliarden Euro eingependelt, ohne Aussicht auf Besserung und ohne dass eine solche Unterfinanzierung überhaupt zulässig wäre. Bund und Länder haben die Kommunen für ihre Aufgaben auskömmlich zu finanzieren. Gemeint sind damit nicht Spaßbäder, Bibliotheken oder vergoldete Rathäuser, sondern Pflichtaufgaben, die den Kommunen per Gesetz verordnet werden.

Die Länder haben es zu oft versäumt, „Anwälte der Kommunen“ zu sein, wie sie gerne betonen, wie es aber auch ihr gesetzlicher Auftrag ist. Sie haben ein ums andere Mal Gesetzen zugestimmt, von denen man wissen konnte, dass ihre Finanzierung nicht gesichert ist und wenn, dann nur kurzfristig. Das betrifft vor allem die Sozialgesetzgebung. Der Mechanismus, der sich aus leichtsinniger Zustimmung im Bundesrat ergibt, ist immer derselbe. Bund und Länder handeln einen Kompromiss aus. Nach wenigen Jahren zeigt sich: Es reicht nicht. Die Länder zeigen auf den Bund, der Bund zeigt auf die Länder. Es wird neu verhandelt, meist über ein Förderprogramm. Je mehr Fördertöpfe, desto weniger klare Verantwortlichkeit.

Warum der Bund nicht helfen will

Der Bund wehrt sich mit einem zweischneidigen Argument gegen immer neue Ansprüche aus Ländern und Kommunen, die sich aus dieser Misere ergeben. Es stimmt, dass der Bundeshaushalt ohnehin bis über beide Ohren verschuldet ist, jedenfalls weit höher als die Haushalte der Länder, und  deshalb nicht noch weiter belastet werden sollte. Zumal der Bund schon viele Kosten übernommen hat – etwa in der Sozialpolitik.

Daran scheitert jeder Versuch, die Bundesregierung zu verpflichten, das Geld allein bereitzustellen, das die Gesetze kosten, die sie im Bundestag durchsetzt. Das aber ist die Kehrseite des Arguments, das der hochverschuldete Bund vorbringt. Aus Schaden sollte man klug werden: Wenn also nicht bezahlt werden kann, was Koalitionsverträge sich für die Bundespolitik ausdenken, warum wird es dann trotzdem beschlossen?

Das „Entlastungsgesetz“ für die Kommunen, das der Bundestag kürzlich beschlossen hat, ist ein gutes Beispiel für die Verlegenheit, in die sich die schwarz-rote Koalition selbst gebracht hat. Das Gesetz gibt vor, auf die Finanznot der Kommunen zu reagieren. Das stimmt und stimmt doch nicht. Denn was hier zusammengefügt wurde, ist Ergebnis von Koalitionsverhandlungen, in denen das jetzt gestiegene kommunale Defizit nur am Rande eine Rolle spielte.

Was im „Entlastungsgesetz“ der Koalition steht

Im Mittelpunkt stehen sogenannte „Altschulden“ der Kommunen und der Finanzausgleich zwischen „armen“ und „reichen“ Ländern. Beides sind keine neuen, sondern alte Belastungen, die schon die Vorgängerregierungen beschäftigt haben. Was jetzt passiert, ist aber besonders widersinnig. Durch das Gesetz sollen finanzstarke Länder wie Hessen, Baden-Württemberg oder Bayern, die sogar Haushaltsüberschüsse verzeichnen, noch zusätzlich Geld vom Bund bekommen, weil sie sich dadurch benachteiligt fühlen, große Summen in den Finanzausgleich abführen zu müssen.

Im Bundesrat gibt es deshalb Widerstand. Der Finanzausschuss hat die Ablehnung des Gesetzes empfohlen. Am Ende könnte es dann aber doch kommen wie so oft: Weil sich etliche Länder kurzfristige Vorteile versprechen, gibt es eine Mehrheit im Bundesrat, obwohl langfristig keine Linderung für die strukturelle Unterfinanzierung ihrer Kommunen zu erwarten ist.

So ändert sich aber kaum etwas. Ein Modell, wie die finanzielle Ausstattung der Kommunen auf solide Beine gestellt werden könnte, fehlt. Wohl aber gibt es mehr als vierzig Vorschläge der Kommunen, wie Belastungen reduziert werden könnten. Bislang ohne vernehmbares Echo.

Das einzige Echo, das Bürgermeistern und Landräten entgegenschallt, ist der Unmut unter Bürgern, den sie selbst verkörpern. Wo es nicht genügend Geld für die Pflichtaufgaben gibt, bleiben Investitionen auf der Strecke und leidet die Attraktivität der Städte. Weder das „Sondervermögen“ noch das Entlastungspaket der Bundesregierung können daran etwas ändern. Die Finanznot der Kommunen reiht sich deshalb ein in eine Kette von Gründen, warum das Vertrauen in Staat und Politik beschädigt wird.

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