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#Kostenlose CO2 -Rechte für Industrie bis 2035

Kostenlose CO2 -Rechte für Industrie bis 2035

Wochenlang haben die Europäische Kommission, Staaten und Industrie darum gerungen, wie energieintensive Branchen wie Zementhersteller oder Stahlkocher trotz der ehrgeizigen EU-Klimaziele wettbewerbsfähig bleiben können. Jetzt gibt es eine Lösung. Die Industrie kann bis mindestens 2035 mit kostenlosen CO2-Rechten rechnen. Das geht aus einem Entwurf der Kommission für die geplante CO2-Grenzabgabe hervor, der der F.A.Z. vorliegt. Darin ist als Lösung vorgesehen, die Grenzabgabe von 2025 an über einen Zeitraum von zehn Jahren schrittweise einzuführen und die kostenlosen Rechte zunächst bis 2030 auf 50 Prozent und bis „frühestens“ 2035 auf null zu senken.

Die Grenzabgabe oder CBAM (englisch für CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ist Teil des „Fit for 55“-Klimapakets, das die Kommission am 14. Juli vorlegen will. Das Paket soll sicherstellen, dass die EU den Ausstoß wie geplant bis 2030 um 55 Prozent, verglichen mit 1990, senkt. Die Kommission wollte darin ursprünglich ganz auf die Grenzabgabe setzen, um die europäischen Hersteller vor Klimadumping von Herstellern aus Drittstaaten auf dem Binnenmarkt zu schützen. Die kostenlose Zuteilung von CO2-Rechten im Emissionshandel, mit der die EU die Industrie bisher im internationalen Wettbewerb bessergestellt hat, sollte entsprechend sofort auslaufen.

Gegenvorschlag von Wirtschaftskommissar Gentiloni

Dagegen hatte es allen voran aus der Stahlbranche, die bisher beinahe alle CO2-Rechte kostenlos bekommt, Widerstand gegeben. Sie hatte argumentiert, die Grenzabgabe schütze sie nicht, wenn sie auf dem Weltmarkt mit Herstellern aus anderen Staaten konkurriere. Dazu hätte die EU die Abgabe mit Exporthilfen kombinieren müssen. Das aber ist nach Ansicht der Kommission auf gar keinen Fall mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte deshalb noch Ende vergangener Woche bei einem Besuch in der Kommission dafür geworben, an den kostenlosen CO2-Rechten festzuhalten.

Die Abgabe soll 2023 eingeführt werden und zunächst nur auf Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel und Strom anfallen. Es soll aber später geprüft werden, ob eine Ausweitung sinnvoll ist. Die Einnahmen sollen zur Rückzahlung der Schulden aus dem Corona-Aufbaufonds genutzt werden. Die endgültige Entscheidung über die Länge der Übergangsphase, in der die Grenzabgabe eingeführt wird und die kostenlosen CO2-Rechte auslaufen, soll kurz vor der Vorstellung des Klimapakets fallen.

Es gibt einen Gegenvorschlag von Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni, der eine Übergangsphase von 2023 bis 2030 vorsieht. Auch er liegt der F.A.Z. vor. Dem wird aber innerhalb der Kommission keine große Aussicht auf Erfolg zugestanden, auch da die kostenlose Zuteilung der Emissionsrechte bis 2025 fixiert sei. Wie aus diesem Entwurf hervorgeht, kann die EU mit Einnahmen von 3 Milliarden Euro im Jahr aus der Grenzabgabe rechnen, wenn sie voll in Kraft tritt. Hinzu kämen rund 12 Milliarden Euro, weil die CO2-Rechte dann nicht mehr kostenlos wären, sondern versteigert würden. 

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