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#Kostenloses EU-Roaming: Diese Änderungen stehen jetzt an

Kostenloses EU-Roaming: Diese Änderungen stehen jetzt an

Seit 2016 ist Roaming in der EU ohne Aufpreise möglich. Möglich macht das eine EU-Vorgabe, die Mitte kommenden Jahres ausläuft. Jetzt steht fest, wie es danach weitergeht und was sich beim EU-Roaming ändert.

Mit dem Handy an den Strand
Bildquelle: Vodafone

Das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten der EU haben sich auf eine neue EU-Roaming-Verordnung verständigt. Die gute Nachricht für dich als Nutzer: Grundsätzlich bleibt die Verordnung unverändert im Hinblick auf die kostenlose Nutzung deines Handy-Tarifes im EU-Ausland. Doch es gibt Änderungen – und zwar zu deinem Vorteil.

Bis 2032 kannst du ohne zusätzliche Gebühren im EU-Ausland deinen Handytarif nutzen um zu telefonieren, SMS zu schicken oder Daten zu übertragen. Allerdings nur im Rahmen eines Fair-Use-Prinzips, das auch bisher schon zur Anwendung kam. Dabei geht es einerseits darum, dass du deinen deutschen Tarif nicht dauerhaft im Ausland nutzen darfst. Und andererseits darfst du auch die Nutzung im Ausland nicht so intensiv gestalten, dass dein Anbieter drauflegen muss. Denn alles, was du mit deinem  Handy im Ausland machst, muss dein Anbieter dem ausländischen Anbieter bezahlen.

Diese Vorleistungskosten für das EU-Roaming sind aber ebenfalls reguliert und sinken in den kommenden Jahren weiter. So sieht die neue Verordnung vor, dass Daten-Roaming im kommenden Jahr 2 Euro pro Gigabyte kosten. Bisher waren 2,50 Euro vorgesehen. 2023 werden es 1,80 Euro pro Gigabyte, 2024 dann 1,55 Euro pro Gigabyte und 2025 1,30 Euro pro Gigabyte. Im Jahr 2026 dürfen die Anbieter sich noch 1,10 Euro pro Gigabyte und 2027 dann 1 Euro pro Gigabyte untereinander in Rechnung stellen. Bei den Angaben handelt es sich jeweils um Netto-Preise. Diese Preise sind entscheidend dafür, wie viele Gigabyte du pro Monat im Ausland übertragen kannst. Der Wert berechnet sich durch eine Formel, bei der deine monatlichen Grundkosten und diese Vorleistungskosten eine Rolle spielen. Je günstiger die Vorleistung wird, desto höher ist das monatlich nutzbare Datenvolumen im EU-Ausland bei gleichbleibenden Vertragskonditionen. Auch für Anrufe und SMS fallen diese Kosten in den kommenden Jahren.

Besserer Notruf und mehr Kostenschutz

Doch es gibt noch mehr Änderungen beim EU-Roaming. Du bekommst einen besseren Zugang zu Notrufdiensten, unabhängig davon, wo in Europa du dich gerade aufhältst. Die neue Verordnung soll  sicherstellen, dass bei einem Notruf auch der Anruferstandort übermittelt wird. Die Betreiber müssen dafür sorgen, dass ihre Kunden über die Möglichkeiten des Zugangs zu Notdiensten über den Notruf 112 informiert werden. Bis Juni 2023 müssen die Betreiber ihre Kunden automatisch per SMS über vorhandene alternative Möglichkeiten des Zugangs zu Notdiensten informieren.

Ab Juni 2022 hast du außerdem Anspruch auf klare Informationen, falls ein Dienst, den du während des Roamings nutzt, unbeabsichtigte Zusatzkosten verursachen könnte. Das können beispielsweise Hotline-Nummern sein, die aus dem Ausland besonders teuer sind.

EU-Roaming: Schlechteres Netz als im Inland künftig verboten

Wichtig aber auch: Dein Anbieter darf dir im Ausland keine künstlich schlechte Leistung bieten. Die neue Verordnung sieht vor, dass du auf Reisen Roamingdienste in der gleichen Qualität bekommen musst, wie sie von zu Hause gewöhnt sind. Heißt auch: Nutzt du zu Hause in der Regel 5G-Dienste, wirst du sie auch beim Roaming in Anspruch nehmen können – soweit sie vorhanden sind. Sollte sich etwas auf die Qualität des Roamings auswirken, müssen die Betreiber darüber unverzüglich informieren. Einige Anbieter hatten ihre Kunden in der Vergangenheit im Ausland beim Datendurchsatz gedrosselt oder ihnen beispielsweise nur UMTS statt LTE erlaubt.

Die Vorschriften sollen am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Die Verordnung muss nun noch vom Europaparlament und vom Rat der EU-Staaten bestätigt werden – das gilt aber als Formsache. Die EU-Roaming-Verordnung gilt in den 27 Staaten der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen, nicht aber in der Schweiz und Großbritannien. Kostenloses Roaming in diesen beiden Ländern ist – sofern möglich – eine tarifliche Kulanzleistung der jeweiligen Anbieter.

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  • Mit dem Handy an den Strand: Vodafone

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