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#7709 Neuinfektionen und eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 107

7709 Neuinfektionen und eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 107

Die Gesundheitsämter in Deutschland haben dem Robert Koch-Institut (RKI) binnen eines Tages 7709 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Zudem wurden innerhalb von 24 Stunden fünfzig neue Todesfälle verzeichnet. Das geht aus Zahlen vom Montag hervor. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind möglich Vor genau einer Woche hatte das RKI binnen eines Tages 6604 Neuinfektionen und 47 neue Todesfälle verzeichnet.

Der Inzidenzwert ist demnach weiter gestiegen: Die Zahl der binnen sieben Tagen gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner lag am Montagmorgen bundesweit bei 107,3 und damit höher als am Vortag (103,9).

Der Höchststand von 1244 neu gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert erreicht worden – er enthielt jedoch 3500 Nachmeldungen.

Reisen über Ostern soll kaum erlaubt sein

Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 2.667.225 nachgewiesene Infektionen mit dem Virus Sars-CoV-2 in Deutschland. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden. Die Zahl der Genesenen gab das RKI mit etwa 2.423.400 an. Die Gesamtzahl der Menschen, die an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion gestorben sind, stieg auf 74.714.

Der bundesweite Sieben-Tage-R-Wert lag laut RKI-Lagebericht vom Sonntagabend bei 1,22 (Vortag ebenfalls 1,22). Das bedeutet, dass 100 Infizierte rechnerisch 122 weitere Menschen anstecken. Der Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen vor 8 bis 16 Tagen ab. Liegt er für längere Zeit unter 1, flaut das Infektionsgeschehen ab; liegt er anhaltend darüber, steigen die Fallzahlen.

Unterdessen wollen Bund und Länder das Reisen über Ostern kaum erlauben. Dies geht aus dem Entwurf für eine Beschlussvorlage für die Bund-Länder-Spitzenberatungen an diesem Montag hervor, der der F.A.Z. am Sonntag vorlag. In dem Entwurf wird erwogen, den Bürgerinnen und Bürgern Ferienreisen nach dem Prinzip des „kontaktarmen Urlaubs“ im jeweils eigenen Bundesland zu ermöglichen. Voraussetzung seien die „Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen, strenge Hygieneauflagen und der Umsetzung eines Testregimes“.

Darüber hinaus ist in einer Passage die Rede von einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung bis 5 Uhr in Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 „sofern dem nicht gewichtige Gründe entgegenstehen“. Die Anfangsuhrzeit ist offen gelassen. Der komplette Passus steht in eckigen Klammern. Das bedeutet, es muss darüber verhandelt werden weil er besonders strittig ist.

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