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Eigentlich hat der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) gute Nachrichten. Die Verwaltungsgerichte seines Landes arbeiten Asylverfahren deutlich schneller ab als in der Vergangenheit. Die Verfahrensdauer sank 2024 von 29 auf 19 Monate. Derzeit werden viele Altfälle abgearbeitet. Auf die Statistik, sagt Heinz im Gespräch mit der F.A.Z., wirke sich das zunächst negativ aus.
Am Verwaltungsgericht Darmstadt wurden zuletzt Fälle beschieden, die aus den Jahren 2018 und 2019 stammen. Sie stünden, so das Justizministerium, im Zusammenhang mit der Überlastung durch die Migration 2015. Die Folge ist, dass bis zu 84 Monate lange Verfahren den Schnitt verschlechtern. Dem Justizminister ist trotzdem wichtig, dass es eigentlich aufwärtsgeht.
An Verwaltungsgerichten entscheidet sich unter anderem, wie schnell der Staat handeln kann. Dabei geht es nicht nur um Asylverfahren. Es geht auch um Einsprüche bei abgelehnten Bauanträgen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren, die im Zuge des Infrastruktur-Sondervermögens des Bundes eine stärkere Bedeutung bekommen.
In Hessen wartete die Landespolitik fast drei Jahre darauf, dass Verwaltungsgerichte die Frage klären, ob die AfD vom Verfassungsschutz des Landes als rechtsextremer Verdachtsfall geführt werden darf.
Vergangene Woche wurde zumindest im Eilverfahren entschieden, dass die Einstufung rechtens ist. Das Hauptsacheverfahren steht noch bevor. Innenminister Roman Poseck (CDU) dauerte das zu lang. In der F.A.Z. kritisierte er im Sommer, dass es in solchen Fällen schneller rechtliche Klarheit brauche.
Dass es auch schneller geht, beweisen andere Bundesländer. Wo Hessen rund 21 Monate für Verwaltungsgerichtsverfahren braucht (bundesweit sind es 14 Monate), benötigt man im Nachbarland Rheinland-Pfalz nicht mal ein halbes Jahr. Dort ist man fast viermal so schnell.
„Wir formulieren eine klare Erwartung“
Der Präsident des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts, Lars Brocker, sitzt in seinem Büro im Neuen Justizzentrum in Koblenz. Mit einem gewissen Stolz berichtet er, wie er und seine Kollegen die schnellsten Entscheidungen bundesweit fällen. „Unser Ziel ist, effektiven Rechtsschutz in angemessener Zeit herzustellen: Dafür haben wir einen ganzen Instrumentenkasten“, sagt Brocker der F.A.Z.
„Wir formulieren eine klare Erwartung, in welcher Zeit ein durchschnittliches Verfahren in der ersten, aber auch in der zweiten Instanz erledigt sein soll.“ So sollte ein Verfahren in der ersten Instanz spätestens in zehn Monaten erledigt sein, am Berufungsgericht vor dem OVG sollte es nicht länger als sechs Monate dauern, wovon ein Monat bereits die Begründungsfrist umfasst. „Im Idealfall ist ein Verfahren in Rheinland-Pfalz also spätestens in 16 Monaten abgeschlossen. Im Durchschnitt liegen wir deutlich darunter.“ Es sind 5,5 Monate.

Brocker ist wichtig, dass kein falscher Eindruck entsteht: „Staatliche Entscheidungen brauchen Zeit.“ Das sei der Preis, der für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu zahlen sei. Denn an Verwaltungsgerichten kann der Einzelne, auch ein Asylsuchender, behördliche Entscheidungen überprüfen lassen. Es ist ein Schutz gegen staatliche Willkür.
Vom Bürokratieabbau als Kampfbegriff hält Brocker wenig. „Wir müssen immer die Abwägung zwischen Geschwindigkeit und Genauigkeit vornehmen. Wenn ein Asylverfahren drei bis vier Jahre dauert, bringt das weder dem Staat noch dem Betroffenen etwas.“ Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dürfe auch nicht „Teil der Problemkette“ sein, die Genehmigungs- und Planungsverfahren verlangsamen.
An die Politik gerichtet, schlägt Brocker vor, dass im Fall von bevorstehenden Planungs- und Genehmigungsverfahren eine „Projekterwartung“ helfe. „Die richterliche Unabhängigkeit wird nicht durch das Äußern von Erwartungen gefährdet“, sagt Brocker. Einmal im Jahr erfolgt eine sogenannte Restantenprüfung. „Damit überprüfen wir, ob wir den Anspruch, den wir an uns selbst stellen, auch erfüllen können.“ Es bedeutet, dass alle offenen Fälle im Bundesland nach Koblenz an den OVG-Präsidenten gemeldet werden.
Zusammen mit dem Namen der Richter stehen dort die Gründe, wieso ein Verfahren länger dauert als die Vorgabe. Das können umfangreiche Gutachten sein, aber auch häufige Fristverlängerungen. Letzteres sieht Brocker kritisch. „Wir erledigen die Dinge schnell. Je seltener eine Akte angefasst werden muss, um eine Entscheidung zu fällen, desto besser. Deshalb sollten auch Fristverlängerungen sparsam gewährt werden.“ In den Statistiken sieht Brocker, dass im Dezember besonders viele Fälle abgeschlossen werden.
Keine Sorge um die Unabhängigkeit der Richter?
Brocker wirbt dafür, dass Richter in Präsenz arbeiten. Das mache es leichter, junge Kollegen in einen Spruchkörper zu integrieren. „Das Recht vermittelt sich nicht durch Buchstaben und Kacheln auf Bildschirmen. Es geht darum, sich mit Kollegen direkt auszutauschen“, sagt Brocker. Wenn Verfahren besonders lang dauern, gibt es von der Politik – etwa in Hessen – den leise geäußerten Verdacht, Richter würden Verfahren verschleppen.
Der OVG-Präsident bekräftigt, dass „auch für Richter“ die 40-Stunden-Woche gelte. „Richterliche Unabhängigkeit darf kein Freibrief sein. Sie ist kein Privileg des Einzelnen, sondern eine Funktionsbedingung von unabhängiger Rechtsprechung“, sagt Brocker, der seit 2012 Gerichtspräsident ist.
Es sei ihm noch nie passiert, dass die Formulierung einer Erwartung oder das Erheben von Daten dazu führte, dass die Sorge um die Unabhängigkeit der Richter geäußert wurde. Als zentralen Punkt des Erfolgs sieht Brocker, dass die Gerichtspräsidenten der vier Verwaltungsgerichte „nicht nur verwalten, sondern führen“. Das gelte auch für die Kammern wie die Senate. Teil der Kultur sei es auch, dass „nicht jede Entscheidung eine Doktorarbeit über 30 Seiten“ sein müsse. Zehn Seiten genügten meist.
Die hessische Verwaltungsgerichtsbarkeit ist hingegen für ihre Gründlichkeit bekannt. Viele Entscheidungen, so heißt es aus der Politik, seien umfangreich, vielleicht zu umfangreich. Was in Einzelfällen als geboten erscheint, könnte an der ein oder anderen Stelle übertrieben sein, heißt es aus der CDU-Fraktion in Wiesbaden. Kann man das resolute Vorgehen des Nachbarlandes also auch auf Hessen übertragen?
In Wiesbaden ist man eher skeptisch. Die Sorge, dass sich Richter in ihrer Unabhängigkeit gefährdet sehen könnten, wird genannt. Leicht könnte der einzelne Richter klagen. Der hessische Justizminister Heinz kennt die Vorbehalte. Er sagt: „Alles, was hilft, die Justiz zu beschleunigen, erscheint mir erst mal sinnvoll. Wir werden gemeinsam mit den Gerichtspräsidenten daran arbeiten, schneller zu werden.“
Asylverfahren werden stärker konzentriert
In einem Punkt ist Hessen bereits Rheinland-Pfalz gefolgt: Asylverfahren werden stärker konzentriert. Die Fälle seltener Herkunftsländer und sicherer Herkunftsländer werden in Gießen verhandelt. Das hat zu schnelleren Verfahren geführt, heißt es aus dem Ministerium. Die Idee ist, dass sich Richter weniger einarbeiten müssen, wenn sie sich mit bestimmten Herkunftsländern auskennen. In Rheinland-Pfalz hat man bereits vor mehr als 25 Jahren alle Asylverfahren auf ein Gericht konzentriert. Das war damals eine Entscheidung, um den Standort des Verwaltungsgerichts Trier zu stärken. Spätestens ab 2015, als die Zahl der Fälle sprunghaft stieg, zahlte sich das aus. Durch hohe Fachkompetenz sinkt die Bearbeitungszeit.
Obwohl die Asylzahlen insgesamt sinken, sind die Verwaltungsgerichte bundesweit mit deutlich mehr Asylverfahren konfrontiert. Das hat laut dem hessischen Justizminister Heinz verschiedene Gründe. Der erste lautet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg inzwischen über mehr Mitarbeiter verfügt, wodurch mehr Verfahren abgearbeitet werden. „Hinzu kommt aber auch, dass die Zahl der Klagen auf Statusänderung deutlich zugenommen hat“, sagt Heinz. Seit der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte eingeschränkt wurde, bemühten sich mehr Personen um einen offiziellen Flüchtlingsstatus und wählen dafür auch den Klageweg.
Heinz beschreibt ein weiteres Phänomen: „Wir sehen, dass manche Gruppen umfassender anwaltlich vertreten werden.“ Als Beispiel nennt er Asylsuchende aus der Türkei, denen aufgrund der Situation in ihrem Heimatland häufig kein Schutzstatus gewährt wird, die aber versuchen, „alle prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen.“
Die Frage, wieso hessische Verwaltungsgerichte langsam sind, beschäftigt auch die Opposition im Landtag. Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen, Lara Klaes, erkennt deutliche Hinweise auf einen Personalmangel in der Justiz: „Die Arbeitsbelastung von Richtern ist hoch, Stellen werden nicht im ausreichenden Maße nachbesetzt. Wir brauchen jetzt mehr Investitionen in die Justiz.“ Sie schlägt auch die Einstellung von Nichtjuristen wie Justizfachangestellten und Rechtspflegern vor, um Richter zu entlasten und damit schnellere Bearbeitungszeiten der Gerichte zu erreichen. „Wenn Bürger über Jahre auf Entscheidungen der Verwaltungsgerichte warten müssen, sorgt das für Enttäuschung und Zweifeln an der Handlungsfähigkeit des Staates“.
Auch in Hessen muss gespart werden. Klaes kritisiert, dass sich Heinz im Ringen um Kürzungen nicht durchgesetzt hätte. „Es gibt kaum Einsparungen bei der Polizei, kaum in den Schulen. Beides ist richtig. Aber die Justiz muss sparen, und die Folgen zeigen sich auch in der Trägheit der Verwaltungsgerichte.“ Deshalb sei es existenziell, dass der Justizminister für mehr Stellen in der Justiz kämpfe. Heinz sieht die Justiz hingegen gut aufgestellt. Der Stellenbesetzungsgrad liegt bei mehr als 99 Prozent. Mehr Richterstellen lösten nicht alle Probleme.
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