#Lauter Verrisse

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Übertötung wird in der Kriminologie die Tötung eines Menschen genannt, in der mehr als die für den Tötungszweck erforderliche Gewalt zur Anwendung kam. Diesen drastischen Begriff verwendete in Köln Margrit Seckelmann (Hannover) für eine Reihe von Rezensionen, die in den letzten Jahren in der Rechtswissenschaft für Unruhe gesorgt haben. Die Serie um­fasst fünf bis sieben Besprechungen von Qualifizierungsarbeiten in anerkannten Fachzeitschriften; den Anfang machte der heutige Passauer Strafrechtslehrer Holm Putzke 2009 in der „Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik“. Eine dieser detaillierten Exegesen mit vernichtendem Er­gebnis soll bewirkt haben, dass eine angehende Habilitandin die Wissenschaft verließ. Dass der Rezensent, der auch eklatante sprachliche Schwächen rügte, ein männlicher Emeritus war, löste in den Zeitschriften eine Metadiskussion zur Ethik des Besprechungswesens aus. Das Institut für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht der Universität zu Köln veranstaltete nun eine Tagung mit dem Titel „Rezensionen in der Wissenschaft: Machtmissbrauch oder Qualitätsgarantie?“.

Der Gastgeber Christian von Coelln stellte heraus, dass kritische Buchbesprechungen die wissenschaftliche Sorgfalt beflügeln können. Als zu schneidig bewertete er jedoch den aus der politischen Folk­lore übernommenen Spruch, wer Rauch nicht vertrage, habe in der Küche nichts zu suchen. Auch sein Kölner Kollege Stephan Rixen, Mitveranstalter der Tagung, sprach sich für Formen des respektvollen Umgangs aus, aber auf Regeln für Rezensionen konnte man sich unter den Teilnehmern nicht einigen. Denn die Ab­fassung einer Rezension fällt, wie Klaus Ferdinand Gärditz (Bonn) darlegte, unter die Wissenschaftsfreiheit. Normative Gren­­zen sind lediglich Beleidigungsdelikte, die freilich Vorsatz zur Tatbegehung verlangen; sowie zivilrechtliche Ansprüche auf Berichtigung oder Widerruf sowie Redlichkeitsstandards. Engere Regeln dür­fe sich eine Universität in Eigenregie nicht geben, so Gärditz, dafür fehle die gesetzliche Ermächtigung.

Auch sachfremde Motive sind erlaubt

Gärditz, dessen Schriftenverzeichnis 73 Buchbesprechungen ausweist (angekündigt: Jonas Völkel, Sache des Rechts oder Sache der Ehre? Autorschaft und Plagiat in der Wissenschaft) hält auch sachfremde Motive, ein Werk zu besprechen, für er­laubt, wenn das Motiv nicht die Methodik der Rezension beeinflusse. Realistisch gab er allerdings auch zu bedenken: „Das Wissenschaftssystem wird von persönlichen Eitelkeiten angetrieben, da ist Kränkung die andere Seite der Medaille.“ Eine Einordnung von Ergebnissen müsse je­denfalls nach dem Stand der Forschung geschehen. Wer diese nicht überblickt, taugt für Gärditz nicht als Rezensent. Andersherum dürfe auch rezensieren, wer nicht die gleiche akademische Qualifikation wie der Verfasser der zu besprechenden Schrift aufweise.

Trotzdem gibt es die Schwierigkeit, fachkundige Be­werter zu finden. Jüngere Wissenschaftler aus dem Publikum wiesen darauf hin, dass Rezensionen nicht als wissenschaftliche Leistung anerkannt seien. In manchen Disziplinen werden sie nicht einmal im Literaturverzeichnis aufgeführt. Auch deshalb wohl wird, was mehrere Redner erwähnten, manches Buch und sogar der eine oder andere Fachaufsatz lebhafter in der Zeitung diskutiert als in fachinternen Pu­blikationen.

Die Aufgaben von Besprechungen wurden einmütig umschrieben. Sie sollen Einseitigkeiten, Fehler, blinde Flecken kompensieren. Der Soziologe David Kaldewey (Bonn) erwartet Kontextualisierung, In­formation über den Inhalt und evaluative Stellungnahme. Er verwies auf Studien, wonach weltweit nur fünf Prozent aller Besprechungen negativ seien. Eine Erfahrung, welche die Juristen teilen: Leider gebe es zu viele Gefälligkeitstexte etwa in der „Neuen Juristischen Wochenschrift“, sodass echte Rezensionen mitunter als besonders hart empfunden würden.

Der Sachgehalt allein kann manche Kränkung nicht erklären. Margarete Schuler-Harms (Hamburg) unterschied weitere kommunikationspsychologische Ebenen in Re­zensionstexten: die Ebene der Selbstoffenbarung des Rezensenten, die Beziehungsebene und die Ebene des Appells. Jeder Rezensent solle sich dessen bewusst sein. Laut Armin von Weschpfennig (Hamburg) ist es kein Einzelfall, dass ein Verriss eine wissenschaftliche Karriere beendet. Seckelmann wünschte sich, dass Rezensenten und Redakteuren auch ohne Rüge von außen das Übermaß auffallen sollte, wenn „im Sport an dieser Stelle schon abgepfiffen worden wäre“.

Zu der im Zuhörerkreis aufgebrachten Forderung nach der Möglichkeit einer Replik auf eine Besprechung berichtete Gärditz, er habe noch nie erlebt, dass eine solche verlangt werde. Dass Kategorien wie Geschlecht eine Rolle bei der Beauftragung von Rezensenten haben sollten, wurde einhellig abgelehnt. Julian Krüper (Bochum) formulierte diesen Standpunkt besonders pointiert: Der Kampf gegen Diskriminierung gebe unterschiedslosem Wohlfühlegalitarismus keine Berechtigung. Krüper findet es schade, dass mancher Stift nicht gespitzt werde, einfach deshalb, weil man unangenehme Tagungsbegegnungen vermeiden wolle. Die scharfe Attacke sei der Rechtswissenschaft lange Zeit abhandengekommen. Langsam komme sie wieder. „Wer die Eloge will, muss sich des Risikos des Verrisses hingeben“, sagte Krüper. In Köln begrüßten das die – allerdings schon allesamt arrivierten – Redner.

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