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#Lebenslange Haft in IS-Prozess um verdurstetes jesidisches Mädchen

Lebenslange Haft in IS-Prozess um verdurstetes jesidisches Mädchen



Zusammengesackt nach dem Richterspruch: Der angeklagte Iraker Taha al-J. im Hochsicherheitssaal in Frankfurt vor der Urteilsverkündung.

Bild: dpa

Das mutmaßlich frühere IS-Mitglied hatte eine Jesidin und ihre Tochter als Sklavinnen gehalten. Die Anklage lautete auf Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Menschenhandel und Mord. Nach der Urteilsverkündigung war der Mann nicht mehr ansprechbar.

Im Prozess um den Tod eines versklavten jesidischen Mädchens ist der Iraker Taha al-J. mit einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hat am Dienstag das Urteil verkündet. Die Anklage lautete auf Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Menschenhandel und Mord.

Nach der Urteilsverkündigung sackte der Angeklagte in sich zusammen und war nicht mehr ansprechbar. Der Prozess musste kurzfristig unterbrochen werden.

In ihrem Plädoyer Anfang November hatte die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidiger wiesen die Vorwürfe zurück und stellten in ihrem Plädoyer keinen konkreten Antrag.

Als mutmaßliches Mitglied der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) soll Al-J. unter anderem zwischen Juli und September 2015 eine Jesidin und ihre Tochter als Sklavinnen gehalten und misshandelt haben. Um die Fünfjährige zu bestrafen, soll er sie bei glühender Hitze an ein Fenstergitter im Hof des Anwesens im irakischen Falludscha gefesselt haben, wo das Kind laut Anklage qualvoll verdurstete. Der IS verfolgte die Religionsgemeinschaft der Jesiden systematisch.

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