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#Lebensmittel: Rückruf eines Honigweins wegen Überdrucks in Flaschen

„Lebensmittel: Rückruf eines Honigweins wegen Überdrucks in Flaschen“



Wegen eines möglichen Überdrucks in den Flaschen und der Gefahr des Berstens ruft die Firma Lecker-Met (Kiebingen) einen Honigwein zurück.

Es handele sich um das Produkt „Glüh-Met. Honigwein mit Apfel-Birnen-Saft“, das vom 15. November 2021 bis zum 31. Januar 2022 im Regional-Laden AiS gGmbH in Rottenburg, dem s’Handmade Lädle in Gomaringen und über den Marktstand von Alma’s Bienenprodukte verkauft worden sei, teilte der Hersteller am Mittwoch über das Portal Lebensmittelwarnung.de mit.

Er forderte Verbraucher auf, das regional vertriebene Produkt in der 0,75 Liter-Flasche und mit der Losnummer G00114 nicht zu benutzen. Es könne sich wegen einer möglichen Nachgärung Überdruck aufbauen, der unter Umständen die Flaschen zum Bersten bringe. Die Firma rief dazu auf zu prüfen, ob original verschlossene Flaschen des Produkts noch zu Hause vorhanden seien und bat, sie in die Lebensmittelhandlung zurückzubringen. „Durch den Verzehr des Mets ergibt sich keine Gesundheitsgefährdung“, betonte der Hersteller.

Vom Rückruf ist nur Baden-Württemberg betroffen.

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