Leihmutterschaft: Ein Kind um jeden Preis?

Leihmutterschaft: Ein Kind um jeden Preis?

Privat ist privat. Und Gesetz ist Gesetz. Privates ist aber dann nicht mehr ganz privat, wenn man es selbst öffentlich macht. Und ohnehin dann nicht, wenn es um Vorgänge von öffentlichem Interesse, noch dazu um Personen des öffentlichen Lebens geht.

Und das Gesetz kann Handlungen in Deutschland verbieten, die im Ausland erlaubt sind. So ist die Welt. Doch wie verhält sich der Staat dazu, wenn seine Bürger hierzulande Verbotenes im Ausland machen – schaut er weg? Duldet er es? Hilft er dabei?

Diese Fragen stellen sich bei der Leihmutterschaft seit Langem, nicht erst seit die CDU-Politiker Hendrik Streeck und jetzt auch Jens Spahn an die Öffentlichkeit gegangen sind. Seit die Möglichkeit bestand, haben sich Paare, die ihren Kinderwunsch unbedingt Wirklichkeit werden lassen wollen, ins Ausland begeben.

Wer es sich leisten kann

Das fängt bei der Adoption an. Ganz kleine, gesunde Kinder sind auf diesem Wege in Deutschland (und anderen Wohlstandsländern) kaum zu bekommen. Ältere Kinder, gar mit Behinderungen, sofern sie überhaupt noch geboren werden, sind nicht gewollt. Wer es sich leisten kann und will, wird anderswo fündig.

Bei der Leihmutterschaft ist der Fall anders. Die Herbeiführung einer Leihmutterschaft und auch deren Vermittlung sind in Deutschland nicht nur untersagt, sondern Straftaten. Strafbar machen sich nicht die bestellenden Eltern oder die Leihmütter, sondern die Angehörigen der Heilberufe. Allerdings ist das Unwerturteil klar. Eine interdisziplinäre Kommission kam erst 2024 zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber wegen Gefahren der Umgehung und des Missbrauchs sehr wohl am Verbot der Leihmutterschaft festhalten kann.

Hier stellen sich grundlegende verfassungsrechtliche, gesellschaftliche und weltanschauliche Fragen. Ohne Zweifel schränkt das Verbot der Leihmutterschaft die Freiheit ein, ein Kind zu bekommen.

Leider wird aber oft so getan, als sei diese Ausprägung des Persönlichkeitsrechts schrankenlos gewährleistet. Doch das gilt für kein Grundrecht. Die Besonderheit beim Kinderwunsch ist: Dieser Wunsch kann allein gar nicht erfüllt werden. Man braucht dazu immer einen Mann und eine Frau. Die schlichte Feststellung dieser biologischen Tatsache ist heutzutage fast schon Anlass für politische Verfolgung, in einer Zeit, in der schon die Existenz der Geschlechter infrage gestellt wird und der Geschlechterwechsel recht beliebig möglich ist.

Da aber für ein Kind immer ein biologischer Mann und eine biologische Mutter gebraucht werden, sind für einen Kinderwunsch homosexueller Paare die Dienste Dritter nötig. Und nicht zu vergessen: Das so erzeugte Kind hat eigene Rechte. Gegebenenfalls auch gegen seine Eltern. So haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Bundesgerichtshof das Kindeswohl zum Maßstab der hiesigen Anerkennung von Leihmutterschaft im Ausland gemacht.

Gern wird die Menschenwürde ins Spiel gebracht

Was aber niemals untergehen darf: Hier geht es um das Wunder einer Schöpfung. Die Entstehung eines neuen Menschen durch zwei Menschen. Ein höchst intimes Ereignis, vor allem für die Mutter, die mit dem Kind lange schwanger ist und es unter Schmerzen auf die Welt bringt. Das ist keine Dienstleistung, das darf kein Service sein, den man kaufen kann. Was wird im Übrigen aus diesen Müttern, selbst wenn sie es freiwillig und mehrfach tun und die bestellenden Paare versichern, sie wollten mit ihnen in Kontakt bleiben, nachdem sie den Säugling nach der Geburt aus der Hand gegeben haben?

Gern wird in Deutschland die Menschenwürde ins Spiel gebracht. So etwa beim kommerziellen Weitwurf von kleinwüchsigen Menschen, auf den sich diese freiwillig einlassen. Tatsächlich kann man das als Schulfall dafür ansehen, wie ein Mensch zum Objekt gemacht wird. Aber was wird denn anderes mit einer Mutter gemacht, die ein Kind für andere austrägt?

Bei aller Empathie für jeden Kinderwunsch: Hier geht es letztlich darum, unbedingt den eigenen Lifestyle durchzusetzen. Dass auch die so entstandenen Kinder mit Liebe aufwachsen können und dass immer schon Männer und Frauen fremde Kinder liebevoll aufgezogen haben, ist nicht die Frage. Die Freigabe eines gemeinsamen Kindes zur Adoption erfolgt in einer Notsituation. Die Menschen und der Staat müssen versuchen, aus Notlagen das Beste zu machen. Sie sollen aber keine Not schaffen.

Nicht nur der Staat muss aufpassen, dass er seine eigenen Werte nicht verhökert. Es gilt für jede Institution, auch für Kirchen und Parteien. Wer sich christlich nennt und gern auch die Präambel des Grundgesetzes zitiert, die mit den Worten beginnt: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen …“, sollte sich bemühen, dazu noch einen Hauch von Verbindung zu halten.

Spahns Ehemann zitiert Franz Beckenbauer mit dem Satz, der liebe Gott freue sich über jedes Kind. Wohl wahr.  Diesen Satz sprach Kaiser Franz, nachdem bekannt geworden war, dass er ein Kind mit seiner Geliebten hatte. Hinzufügen sollte man: Franz heiratete Heidi später, sie bekamen ein weiteres Kind und blieben bis zu seinem Tod zusammen.

Der liebe Gott freut sich über jedes Kind. Man sollte aber nicht jede Art der Entstehung eines Kindes in seinem Namen feiern.

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