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#Lindner startet mit heikler Mission

Lindner startet mit heikler Mission

Mit einer heiklen Operation beginnt Finanzminister Christian Lindner (FDP) seine Amtszeit. Einen Tag nach der offiziellen Übernahme des Hauses in der Wilhelmstraße gab es einen bemerkenswerten Doppelschlag: Zum einen leitete der FDP-Politiker den Entwurf für den Nachtragshaushalt 2021 an seine Kabinettskollegen.

Schon am kommenden Montag will die Regierung die Gesetzgebung einleiten, mit der nicht genutzte Kreditermächtigungen von etwa 60 Milliarden Euro aus diesem Jahr genutzt werden sollen, um den Energie- und Klimafonds aufzufüllen. Zum anderen tagte der Stabilitätsrat, eigentlich ein zahmes Gremium aus Politikern, das die Haushaltsführung des Bundes und der Länder überwacht.

Aber dessen Beirat ist unabhängig. Und der nutzte diesen Freiraum und kritisierte die Ampelpläne scharf. Soweit sich eingestellte Mittel als nicht mehr erforderlich herausstellten, müsste die Verschuldung entsprechend geringer ausfallen, mahnte er in seiner Stellungnahme. „Denn mit der Ausnahmeklausel wäre nicht zu rechtfertigen, wenn Haushaltspuffer aus den Planungen für andere Zwecke eingesetzt würden (etwa zur Reservebildung für Folgejahre).“

Eine üppige Neuverschuldung ist eingeplant

Doch genau das haben SPD, Grüne und FDP vor. Der Sozialdemokrat Olaf Scholz hatte als Finanzminister eine üppige Neuverschuldung geplant. Er ließ sich unter Verweis auf die Pandemie eine Nettokreditaufnahme von 240 Milliarden Euro vom Bundestag genehmigen – ein Betrag, der ein Vielfaches über der zulässigen Neuverschuldung in normalen Zeiten liegt.

Aber Corona-Jahre sind eben alles andere als normal, die Notlage ließ dies zu. Aber nun wird kurz vor dem Jahreswechsel deutlich, dass der Bund diese Mittel nicht in dem gedachten Maße benötigen wird. Der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler Jens Südekum reagierte schnell: „Operation ‚Rücklage‘ (60 Milliarden Euro ungenutzte Mittel in den Klimafonds) findet wohl schon am Montag statt“, twitterte er.

Die Frage werde nicht sein, ob dagegen geklagt werde, sondern nur, wann und von wem. Aber nach seiner Einschätzung müsse Lindner diese juristische Auseinandersetzung nicht scheuen, da es sich um einen Präzedenzfall handele, meinte der Ökonom. „Und ich kann für diesen Fall nirgends im Gesetz Vorgaben finden, dass Kredite nur für direkte & unmittelbare Krisenkosten zulässig sind.“

Ökonom und Jurist sehen das Thema Kreditermächtigung anders

Damit lehnt sich Südekum weit aus dem Fenster. So hatte der frühere Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof unlängst in dieser Zeitung darauf hingewiesen, dass in der Krise geschaffene Kreditermächtigungen nicht einfach umfirmiert werden dürfen, wenn sie für einen bestimmten Zweck aufgenommen worden sind, für den die Schuldenbremse das erlaube.

„Sind es bloße Kreditermächtigungen, die noch nicht ausgenutzt wurden, müssen sie zeitlich und inhaltlich entsprechend der ursprünglichen Ermächtigung eingesetzt werden; sie stehen nicht für beliebige Zwecke zur Verfügung“, sagte der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.

Die Ampelkoalition ist sich der verfassungsrechtlichen Risiken bewusst. „Wir sind der Auffassung, das ist mit der Schuldenregel vereinbar“, hieß es am Freitag in Regierungskreisen. Schon im vergangenen Jahr habe man einen ähnlichen Weg beschritten und dem Energie- und Klimafonds 27 Milliarden Euro zugeführt. „Genau dieses Verfahren nutzen wir jetzt auch.“ Mit den geplanten Maßnahmen werde die Konjunktur gestützt.

Steuereinnahmen sind noch nicht auf Vorkrisenniveau

„Das alles wird dazu führen, das wir aus der pandemiebedingten Krise besser rauskommen.“ Hinzu komme, dass die Steuereinnahmen noch nicht wieder auf dem Vorkrisenniveau seien. Ein anderes Handeln wäre nicht im Sinne der Schuldenregel, die konjunkturgerechtes Verhalten unterstütze. Es könne auch nicht sein, dass man von einem dreistelligen Milliardendefizit auf die üblichen 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zurückfalle, hieß es weiter.

Der unabhängige Stabilitätsbeirat warnte dagegen, die Bindewirkung der Fiskalregeln infrage zu stellen. Falls die Schuldenbremse in der heutigen verfassungsrechtlichen Form nicht mehr für überzeugend gehalten werde, sollten Reformen transparent für Öffentlichkeit und Parlamente diskutiert und rechtlich nachvollziehbar umgesetzt werden. „Unterlaufen werden sollte die Schuldenbremse nicht.“

Nun fürchten die Wissenschaftler im Beirat, dass dies passiert. Es widerspreche der Intention der Schuldenbremse, die für die Jahre 2020 und 2021 geltende Ausnahmeklausel dafür zu nutzen, nicht krisenbezogene Maßnahmen zu finanzieren oder vorzufinanzieren. Dies bürge erhebliche verfassungsrechtliche Risiken. „Jedes Überschreiten der regulären Obergrenzen ist konkret mit der Notsituation und den damit verbundenen unabweisbaren Budgetlasten zu begründen.“

Stabilitätsrat sieht sieht Übertragung von Aufgaben kritisch

Darüber hinaus steht das Gremium der Übertragung staatlicher Aufgaben auf öffentliche Unternehmen kritisch gegenüber, wenn das nur mit der Absicht gemacht wird, die Schuldenbremse zu umgehen. Zu den rot-grün-gelben Überlegungen, die Konjunkturbereinigung in der Schuldenregel zu ändern, weist der Beirat vorsorglich darauf hin, dass „das derzeitige Verfahren aus gutem Grund mit dem Ansatz der europäischen Fiskalregeln im Einklang ist“.

Die Union ist offenbar gewillt, die Angriffsfläche zu nutzen, die ihr die Ampel mit Lindners erstem Gesetzentwurf bietet. „Die Begründung ist fadenscheinig“, sagte der CDU-Haushaltspolitiker Christian Haase der F.A.Z. Die Koalition verstoße zudem gegen die aus der Schuldenbremse folgende Verpflichtung, Spielräume zur Verschuldungsrückführung zu nutzen. Die Rechtmäßigkeit des zweiten Nachtragshaushalts 2021 dürfte daher angezweifelt werden. „Das Wort ,Verfassungsbruch‘ liegt förmlich in der Luft“, meinte Haase.

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