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#Lizenzstreit bei deutschem Ableger von Gault&Millau

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Der deutsche Ableger des Gourmetführers Gault&Millau ist im Streit mit seinem französischen Mutterkonzern. Paris wollte ihm die Lizenz entziehen, weil Deutschland ein abweichendes Bewertungssystem nutzt.

Auch in Zukunft wird es den Wein- und Gourmetführer Gault&Millau in der deutschen Ausgabe geben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Vorwürfe des französischen Mutterkonzerns, der seit 2019 im Besitz russischer Investoren ist, zurückgewiesen (Az. I-20 W 3/24). Gault&Millau hatte dem deutschen Ableger Henris Edition seine Lizenz entzogen und wollte erwirken, dass er unter dem Markennamen keinen Restaurantguide mehr veröffentlichen darf.

Die deutsche Ausgabe nutze „ein Bewertungssystem sowie Geschäftspraktiken, die in keiner Weise die Standards, die Ethik und die Werte widerspiegeln, für die unsere Marke seit ihrer Gründung steht“, teilte der französische Gourmetführer mit.

Kritik an Punktevergabe

Der deutsche Lizenznehmer nutzt als einziger Ableger weltweit nicht das französische Punktesystem, sondern vergibt farbige Kochmützen in rot und schwarz, wobei rot für herausragende Lokale steht. Gault&Millau urteilt hingegen nach dem französischen Schulnotensystem von 0 bis 20 Punkten. Vergeben werden meist Noten ab 11 Punkten („durchschnittliche Küche“) bis hin zu 19,5 Punkten („Höchstnote für die weltbesten Restaurants“). Die Höchstwertung von 20 Punkten wurde seit Bestehen erst zweimal vergeben.

Die Lizenzgeber soll die Zusammenarbeit mit Henris Edition bereits im November gekündigt haben. Dies sei die „die unmittelbare Folge eines Zahlungsausfalls und der Verletzung weiterer vertraglicher Verpflichtungen“. Hans Fink, seit 2020 deutscher Herausgeber des Gourmetguides, weist die Vorwürfe gegenüber der „Welt“ zurück: „Wir haben die deutsche Lizenz bis 2025 voll bezahlt – für uns als kleiner Verlag eine Kraftanstrengung“. Die Vorwürfe aus Frankreich empfindet Fink als rufschädigend. Der Münchner Verlag hatte die Lizenz 2022 von Burda Media übernommen.

Das OLG in Düsseldorf befand (wie zuvor bereits das Landgericht), dass es an „jeglichen Gründen“ für eine wirksame Kündigung fehle, und bestätigte Henris Edition als rechtmäßigen Lizenzinhaber in Deutschland. Das Gericht nannte die vom Mutterkonzern erhobene Vorwürfe „unbegründet“, „nicht schlüssig“ und „nicht glaubhaft“. Obendrein stellte das Gericht fest, dass die Behauptung, Henris Edition sei mit Zahlungen im Rückstand, nicht zutreffe.

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