#Lockdown bis 28. März, aber weitere Öffnungsschritte?
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„Lockdown bis 28. März, aber weitere Öffnungsschritte?“
Bund und Länder wollen trotz steigender Infektionszahlen von kommender Woche an in einem zweiten Öffnungsschritt weitere Lockerungen für die Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland beschließen. Das geht aus einem Beschlussentwurf zum Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer am Mittwoch hervor, der der F.A.Z. vorliegt. Grundsätzlich soll der Lockdown aber vorerst bis zum 28. März verlängert werden.
Demnach soll ab dem 8. März die erlaubte Zahl der Personen bei privaten Zusammenkünften erhöht werden. Gegenwärtig dürfen Angehörige eines Haushaltes nur eine weitere Person treffen. Künftig sollen wieder bis zu fünf Personen zusammenkommen dürfen, zuzüglich etwaiger Kinder bis 14 Jahre. In Regionen mit einer geringeren Sieben-Tage-Inzidenz soll der Personenkreis auf zehn erweitert werden dürfen. Unklar ist offenbar noch, ob diese Erweiterung schon ab 50 oder erst ab 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner greifen soll. Umgekehrt gilt das auch für die Grenze, ab der die nun beschlossenen Lockerungen wieder auf die bislang geltende Regel verschärft würde.
Abgesichert durch umfangreiche Corona-Tests
Nachdem bereits seit 1. März die Friseure wieder geöffnet haben, sollen ab kommendem Montag Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte bundesweit einheitlich folgen. Sie werden ab sofort dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie benötigen dazu ein entsprechendes Hygienekonzept, über das viele Unternehmen schon vor dem jüngsten Lockdown verfügten, und müssen zudem die Zahl ihrer Kunden auf eine Person pro 20 Quadratmeter begrenzen. Auch körpernahe Dienstleistungsbetrieben sowie Fahr- und Flugschulen dürfen wieder Kunden empfangen. Von ihnen werden allerdings nicht nur Hygienekonzepte gefordert, sondern auch ein Testkonzept für ihr Personal. Zudem müssen ihre Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen Covid-19-Schnelltest oder Selbsttest vorlegen.
Überhaupt sollen die nun beschlossenen Lockerungen durch umfangreiche Corona-Tests abgesichert werden. Sie werden in dem vorliegenden Entwurf zum Eckstein bei der Eindämmung der Pandemie. Bis Anfang April sollen Unternehmen, Länder und Kommunen sicherstellen, dass alle Menschen, die nicht erkrankt sind, jede Woche kostenlos einen Schnelltest machen können und eine entsprechende Bescheinigung über das Testergebnis erhalten. Offen ist in dem Entwurf von Bund und Ländern noch, ob sich das Angebot auf mindestens einen oder zwei Tests pro Woche beläuft.
Hervorgehoben wird im Entwurf, dass die Länder und der Bund bei weiteren Öffnungsschritten zusammen und nach gemeinsamen Maßstäben vorgehen sollen. Dennoch sieht er für die Bundesländer in einem dritten Öffnungsschritt zu einem späteren Zeitpunkt individuelle Öffnungsschritte vor, sobald in einem Land oder einer Region die bis dato für Lockerungen avisierte Grenze von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner stabil unterschritten wird. In diesen Fällen sollen die Regierungen der Länder entscheiden, ob sie den Einzelhandel unter Einhaltung der 20-Quadratmeterregel komplett öffnen. Auch über den Einlass in Museen, Zoos und Gedenkstätten sollen sie dann befinden, ebenso über die Wiederzulassung von kontaktfreiem Sport im Freien mit kleinen Gruppen von bis zu zehn Personen.
Bei der Öffnung des Einzelhandels für sogenannte „Click and meet“-Angebote, bei denen Kunden sich für eine vorher festgelegte Besuchszeit anmelden, herrscht offenbar noch Gesprächsbedarf. Der Grenzwert an Neuinfektionen, ab dem sie zugelassen werden sollen, ist im Entwurf noch mit „XX“ markiert. Entsprechendes gilt für Vorab-Termine zum Besuch von Museen, Zoos und Gedenkstätten sowie für Individualsport sowie in Kindergruppen von bis zu 14 Jahren im Außenbereich.
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