Maddie-Verdächtiger Christian B. aus Haft entlassen

Maddie-Verdächtiger Christian B. aus Haft entlassen

Noch kurz vor der Haftentlassung von Christian B. war spekuliert worden, dass die Journalisten vergeblich vor der Justizvollzugsanstalt im niedersächsischen Sehnde warten. Der deutsche Verdächtige im Vermisstenfall Maddie sei womöglich heimlich in eine andere Haftanstalt verlegt worden, aus der er unbemerkt in die Freiheit entlassen werden könne, lautete die Vermutung. Doch dann öffnete sich am Mittwochmorgen um 9.15 Uhr das Gefängnistor in Sehnde und ein hochmotorisierter Audi A5 Kombi verließ in Begleitung mehrerer Polizeikleinbusse das Gelände.

Am Steuer des schwarzen Mietwagens saß Friedrich Fülscher, der Verteidiger des 48 Jahre alten Christian B. Einige der knapp fünfzig Journalisten beobachteten, dass hinter den verdunkelten Scheiben noch ein weiterer Mann mit einer Decke über dem Kopf saß. Laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung fuhr der Wagen dann auf der Autobahn 7 in Richtung Norden. Ein Boulevard-Medium aus Großbritannien soll sogar einen Motorradfahrer engagiert haben, der dem Audi des Kieler Anwalts zu folgen versuchte.

Medienvertreter berichten am Mittwochmorgen vor der JVA Sehnde über die Haftentlassung von Christian B.
Medienvertreter berichten am Mittwochmorgen vor der JVA Sehnde über die Haftentlassung von Christian B.EPA

Christian B. hatte in der Justizvollzugsanstalt eine siebenjährige Haftstrafe verbüßt, zu der er vom Landgericht Braunschweig 2019 verurteilt worden war. In dem Prozess ging es um die brutale Vergewaltigung einer 72 Jahre alten Amerikanerin 2005 im portugiesischen Praia da Luz. Einige Monate nach dem Urteil sorgte in ganz Europa die Nachricht für Aufsehen, dass Christian B. auch als Hauptverdächtiger im Vermisstenfall Madeleine McCann gilt. Das drei Jahre alte Mädchen aus Großbritannien war 2007 im selben Ferienort an der Algarveküste entführt worden, in dem Christian B. die Amerikanerin vergewaltigt hatte.

Um den Verdacht im Fall Maddie zu erhärten, haben das Bundeskriminalamt und die Braunschweiger Staatsanwaltschaft erst kürzlich wieder eine aufwendige Aktion zur Beweissicherung in Portugal unternommen. Doch trotz der Anstrengungen reichen die Beweismittel bislang nicht für eine Anklage aus.

„Absolute Topliga der Gefährlichkeit“

Die Braunschweiger Anklagebehörde hat Christian B. 2022 daher zunächst wegen fünf anderer Sexualstraftaten angeklagt, die teils auffällige Parallelen zur Vergewaltigung der Amerikanerin aufwiesen. Doch das Landgericht Braunschweig sprach Christian B. mangels Beweisen frei. Im Verlauf des Prozesses war auch ein psychiatrischer Sachverständiger aufgetreten, der Christian B. in die „absolute Topliga der Gefährlichkeit“ einstufte.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Christian B. in den ersten zwei Jahren nach Entlassung weitere Straftaten begehe, bezifferte der Mediziner auf 30 bis 50 Prozent. Doch eine Sicherungsverwahrung war durch den Freispruch im Jahr 2024 nicht möglich, Christian B. musste nur noch die 2019 verhängte Haftstrafe verbüßen, die am Mittwoch endete.

Anwalt Friedrich Fülscher im Audi: Die Verteidigung von Christian B. hat bereits angekündigt, sich gegen die Einschränkungen für ihren Mandanten zur Wehr zu setzen.
Anwalt Friedrich Fülscher im Audi: Die Verteidigung von Christian B. hat bereits angekündigt, sich gegen die Einschränkungen für ihren Mandanten zur Wehr zu setzen.AFP

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat jedoch bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer in Hildesheim beantragt, dass Christian B. im Rahmen der Führungsaufsicht nach seiner Entlassung eine elektronische Fußfessel tragen muss. Eine solche Fußfessel meldet den Aufenthaltsort einer als gefährlich eingeschätzten Person an die Behörden und löst bei Entfernung Alarm aus.

Christian B. soll zudem festen Wohnsitz in Deutschland nehmen und sich regelmäßig bei den Behörden melden. Er soll auch keinen Reisepass erhalten und einen Personalausweis bekommen, der nur in Deutschland gilt und keine Reisen im Schengenraum ermöglicht.

Verteidigung will gegen Fußfessel vorgehen

Über mehrere Wochen blieb unklar, ob die Ermittlungsbehörden, die im Fall Maddie weiter gegen Christian B. ermitteln, sich mit diesen Forderungen durchsetzen. Erst kurz vor seiner Haftentlassung am Mittwoch wurde bestätigt, dass sich Christian B. den geforderten Maßnahmen unterwerfen muss.

Die Verteidigung von Christian B. hat bereits angekündigt, sich gegen die Einschränkungen für ihren Mandanten zur Wehr zu setzen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig verweist hingegen darauf, dass Christian B. während seiner Haftzeit keine Therapieangebote wahrgenommen habe.

Der Verdächtige im Fall Maddie ist in extrem schwierigen Verhältnissen aufgewachsen. Seine Mutter verkehrte im kleinkriminellen Milieu und wollte ihre Kinder nicht behalten. Christian B. wurde daraufhin vom Jugendamt an Pflegeeltern vermittelt, die ihn allerdings misshandelten. Später kam er in ein Wohnprojekt, fiel aber bereits kurz darauf mit einer Sexualstraftat auf.

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