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„Mainz lockert ab Montag, Hessen hofft“
Nicht nur Friseure dürfen in Rheinland-Pfalz von Montag an wieder den Betrieb aufnehmen, sondern wohl auch Fußpfleger, Fahrlehrer und Gärtner sowie nicht zuletzt Einzelhändler, so lange sie Kunden nur einzeln und zu fest vereinbarten Termine in ihren Laden lassen. Diese und weitere Erleichterungen sieht eine am Dienstag vom Ministerrat in Mainz beschlossene Änderungsverordnung zur Corona-Bekämpfung vor, die bis Mitte März gelten soll. Demnach wird es möglich sein, auch Baumärkte und Gartencenter zu öffnen, wenn der Verkauf ausschließlich im Freien erfolgt. Tierparks und Botanische Gärten dürfen fortan bis zu einem Viertel der sonst üblichen Besucher einlassen.
Dreyer sieht „große Fortschritte“


Rheinland-Pfalz habe beim Infektionsgeschehen „große Fortschritte gemacht“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Öffnungen seien allerdings vom Dreiklang aus niedrigen Infektionszahlen, guter Impf- und hoher Testquote abhängig. „Wir sehen, dass die Ungeduld in der Bevölkerung und im Handel wächst“, so Dreyer. Andererseits bereiteten Virusmutationen Sorge. In der nächsten Bund-Länder-Schalte am 3. März wolle man sich mit den anderen Ländern über weitere Schritte abstimmen.
Nach der Entscheidung links des Rheins, wo die Inzidenzen allerdings auch landesweit etwas niedriger und in einzelnen Kommunen wie Mainz deutlich niedriger liegen als in Hessen, drängt auch der Handelsverband Hessen auf Lockerungen zum 1. März. „Rheinland-Pfalz setzt nun genau das um, was wir bereits ausführlich mit der hessischen Landesregierung erörtert haben“, sagte Sven Rohde, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Hessen. „Aus unserer Sicht ist es nun geboten, dass Hessen hier nachzieht.“
Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) habe immer darauf hingewiesen, Hessen müsse die gleichen Maßnahmen ergreifen wie die Nachbarländer. „Um einen Einkaufstourismus und damit Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, führt an einem ersten Öffnungsschritt in Hessen kein Weg mehr vorbei“, sagte Rohde. In größeren Geschäften müsse es nach dem Wunsch des Verbands zudem erlaubt sein, mehr als nur eine Person zu beraten.
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