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#Markus Braun und der Kampf um die Freilassung

Markus Braun und der Kampf um die Freilassung

Die spartanisch ausgestattete Zelle, knapp zehn Quadratmeter groß, in der Markus Braun seit gut einem halben Jahr lebt, könnte keinen größeren Kontrast herstellen zu seinem früherem Leben. In den guten Jahren residierte der zwischenzeitliche Milliardär in einer Villa im Wiener Nobelviertel Hietzing, verbrachte Urlaube in seinen Ferienimmobilien in Kitzbühel und Saint-Tropez. Doch am Abend des 22. Juni 2020 hat sich der frühere Wirecard-Chef der Münchner Justiz gestellt und wurde festgenommen. Seitdem sitzt Braun in der Justizvollzugsanstalt in Augsburg-Gablingen. Ein Zurück wird es für den gebürtigen Österreicher so schnell nicht geben, sein Vermögen ist weitgehend arrestiert. Aber gemeinsam mit seinem Strafverteidiger Alfred Dierlamm kämpft Braun in diesen Tagen um seine Freilassung.

Marcus Jung

Henning Peitsmeier

Die Untersuchungshaft ist der schwerste Eingriff, den die deutsche Strafjustiz in einem Ermittlungsverfahren vorsieht. Denn wie für jeden Gefangenen gilt auch für den dringend tatverdächtigen Braun bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt wegen diverser Wirtschaftsdelikte gegen Braun und weitere frühere Spitzenmanager von Wirecard, darunter Geldwäsche, Untreue und Marktmanipulation. Doch am schwersten wiegt der Vorwurf vom vergangenen November, wonach das System Wirecard nur so lange funktionieren konnte, weil Braun den innersten Führungszirkel auf eine Linie brachte: Die Unternehmenskultur sei von einem „militärisch-kameradschaftlichen Korpsgeist und Treuschwüren untereinander“ geprägt gewesen. Daher geht es nun um gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Im Fall einer Verurteilung erwartet Braun allein für dieses Delikt eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.

Immer mehr Seitenstränge und Verdachtsmomente

Nun muss die bayerische Justiz entscheiden, ob Braun noch länger hinter Gittern bleiben muss. Voraussichtlich in acht Tagen beschäftigt sich ein Strafsenat am Oberlandesgericht (OLG) München mit der Haftprüfung. Eine ursprünglich für diesen Montag vorgesehene Entscheidung ist vom OLG vertagt worden. Nach F.A.Z.-Informationen dürfte dies auch an einem Schriftsatz der Anwälte von Braun liegen.

Bislang hatten die beiden Haftgründe der Fluchtgefahr und der Verdunkelungsgefahr Bestand, auf deren Grundlage das Amtsgericht München eine Untersuchungshaft angeordnet hatte – auch als Brauns Strafverteidiger im vorigen Jahr eine erste Haftbeschwerde vorlegte. Im Dezember zog Dierlamm dann eine zweite Haftbeschwerde für seinen inhaftierten Mandanten zurück. Begründet wurde dies mit den laufenden Vernehmungen Brauns durch Staatsanwälte als auch dem gesetzlich vorgesehenen Termin der Haftprüfung vor dem OLG München.

Auf Nachfrage bestätigte ein Justizsprecher, dass einige der für nun anstehende Haftprüfung erforderlichen Unterlagen schon eingegangen seien. Ohnehin ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, das Gericht fortlaufend über den aktuellen Aktenstand zu informieren; würden bestimmte Voraussetzungen der Untersuchungshaft wegfallen, etwa das Bestehen eines dringenden Tatverdachts, dürfte ein Verdächtiger nicht mehr festgehalten werden. Doch angesichts der Komplexität der Ermittlungen würde es nicht überraschen, wenn Braun noch weitere Monate in der JVA Gablingen verbringen muss. In anderen Wirtschaftsprozessen wie etwa rund um die Frankfurter Immobiliengesellschaft S&K saßen die späteren Angeklagten deutlich länger in der Untersuchungshaft. Allerdings werden die Intervalle für eine Haftkontrolle durch das Gericht fortan kürzer sein. Alle drei Monate steht eine solche Überprüfung an, gleichgültig ob zwischenzeitlich eine Anklage vorliegt oder nicht.

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