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#„Maskenpflicht – ach echt?“

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„Maskenpflicht – ach echt?“

Auf der Zeil lässt sich an diesem Mittag nicht erkennen, dass dort Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss: Nur etwa jeder Dritte hält sich an die Maskenpflicht. Viele wissen noch nichts von den neuen Regeln. Sie reagieren verwundert, wenn sie darauf angesprochen wurden. „Ach echt? Hier gilt Maskenpflicht?“, fragt ein junger Mann, der auf dem Weg vom Hauptbahnhof bis zur Zeil keine Hinweisschilder gesehen hat. Auch Inge Schäfer trägt zunächst keine Maske. „Ich habe von der Maskenpflicht nichts mitbekommen. Ich bin aber auch noch nicht so lange hier“, sagte Schäfer, die aus Baden-Württemberg zu Besuch ist.

Blaue Masken-Piktogramme auf weißen Plakaten weisen in der Frankfurter Innenstadt auf die Zonen hin, in denen die Maskenpflicht gilt. Allerdings hängen die Plakate lediglich an den Rändern der Zonen und lassen sich zwischen anderen Schildern und Plakaten leicht übersehen. „Mich wundert, dass die Maskenpflicht nirgendwo angeschlagen ist“, sagt Jutta Einstein, die die Schilder auch nicht gesehen hat. Aber für sie ändert sich wenig: „Ich trage hier immer Maske, weil es mir zu voll ist.“

Maskenpflicht nicht nur auf der Zeil

Die neuen Regeln gelten seit Samstag. Seitdem müssen die Menschen in Teilen der Innenstadt Masken tragen. Außerdem dürfen sie dort keinen Alkohol trinken. Die Maskenpflicht und das Alkoholverbot gelten unter anderem von der Großen Bockenheimer Straße an über die Zeil bis zur Konstablerwache. Auch auf der Liebfrauenstraße über die Neue Kräme bis hin zum Römerberg gelten die Regeln. Die Stadt hat ihre Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Pandemie verschärft, um die Zunahme der Infektionen einzudämmen. Seit Samstag gilt Frankfurt als Corona-Hotspot. Die Hotspot-Regeln greifen, weil sich am Mittwoch, Donnerstag und Freitag jeweils mehr als 350 Personen je 100.000 Einwohner mit Corona angesteckt haben. Auch am Montag lag die Wocheninzidenz laut Stadt bei 653,4 und somit weit über 350.

Das Frankfurter Ordnungsamt macht nach eigenen Angaben die Erfahrung, dass viele Menschen die neuen Regeln noch nicht kennen. „Wenn Sie zehn Menschen fragen, welche Regeln im Moment gelten, bekommen Sie acht verschiedene Antworten“, so ein Sprecher des Ordnungsamtes. Das Ordnungsamt setze daher darauf, zunächst auf die Regeln hinzuweisen und nicht direkt hart einzugreifen. Gleichzeitig sei das Ordnungsamt personell „am Limit“. Seit zwei Jahren gebe es viele neue Regeln durchzusetzen, aber es gebe kein zusätzliches Personal. Teilweise werde man von der Landespolizei unterstützt, die Bundespolizei kontrolliere rund um den Hauptbahnhof.

Am Samstag und Sonntag habe man mit den neuen Regeln gute Erfahrungen gemacht. An beiden Tagen wurden keine Verstöße gegen die Maskenpflicht oder gegen das Alkoholverbot geahndet, sondern lediglich dafür sensibilisiert. Das Ordnungsamt macht aber auch deutlich, dass Verstöße gegen die Maskenpflicht und das Alkoholverbot eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Sie können somit auch geahndet werden, falls sich Menschen nicht einsichtig zeigen oder die Regeln wiederholt verletzen. Wenn man in den Zonen keine Maske trägt, drohen 100 Euro Bußgeld. Für das Trinken von Alkohol beträgt das Bußgeld 200 Euro. Hinzu kommen jeweils etwa 29 Euro Gebühren.

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