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#„Massaker der Gier“

„Massaker der Gier“

Der italienische Verkehrsminister Enrico Giovannini hat am Donnerstagvormittag bei einer Rede in der Abgeordnetenkammer in Rom bestätigt, dass es an der Unglücksseilbahn von Stresa am Lago Maggiore seit deren Wiederinbetriebnahme vom 27. April Probleme gegeben habe.

Matthias Rüb

Politischer Korrespondent für Italien, den Vatikan, Albanien und Malta mit Sitz in Rom.

Die im Italienischen als „forchettone“ (Gabel) bekannte Stahlklammer zur Desaktivierung des Notbremssystems der Seilbahn sei von den Betreibern und Ingenieuren der Bahn eingebracht worden, weil das „Bremssystem für Notfälle seit etwa einem Monat immer wieder aktiviert worden war, offensichtlich wegen einer Störung“, sagte der Minister vor den Abgeordneten. Giovannini bezeichnete das tragische Unglück vom 23. Mai als „große Wunde für unser Land“. Im Namen der Regierung sprach er den Angehörigen der 14 Todesopfer abermals das „tiefempfundene Beileid“ aus.

In Medienberichten und Kommentaren vom Donnerstag wurde die Katastrophe vom Pfingstsonntag als „Massaker der Gier“ und als „kriminelle Tat“ beschrieben. Im Leitartikel des Mailänder Blattes „Corriere della Sera“ wurde darauf hingewiesen, dass die Tragödie auch ein „Kollateraleffekt“ der staatlichen Lockdown-Verfügungen zur Eindämmung der Pandemie sei. Die Betreiber der Seilbahn seien offenbar von der Furcht getrieben worden, „nach einer langen Unterbrechung abermals gestoppt zu werden und weitere Einnahmen zu verlieren“. Sie hätten es „vorgezogen, nicht zu warten, bis die Störungen am Betrieb der Anlage repariert waren, bloß um einen gerade erst wieder aufgenommenen Dienst nicht zu unterbrechen“. Dieses „Spiel mit Menschenleben“ könne durch nichts gerechtfertigt werden.

Die zuständige Staatsanwaltschaft von Verbania ist der Überzeugung, dass die Betreiber die Seilbahn angesichts der Betriebsstörungen sofort hätten stilllegen müssen, um die erforderliche Reparatur vornehmen zu lassen. Die in der Nacht zum Mittwoch festgenommenen drei Männer müssen nun mit einer Anklage wegen Totschlags statt wegen fahrlässiger Tötung und im Falle einer Verurteilung mit langjährigen Gefängnisstrafen rechnen.

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