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#Kabel-Fernsehen in der Miete vor dem Aus: Das ist gut so – und schlecht zugleich

Kabel-Fernsehen in der Miete vor dem Aus: Das ist gut so – und schlecht zugleich

Der Mieter kennt es in der Stadt nicht anders: Nach dem Einzug wird der Fernseher aufgestellt, angeschlossen und das Fernsehbild ist da. Damit ist demnächst Schluss. Denn die Nebenkostenabrechnung fällt weg. Diese Gesetzesänderung ist so gut wie sie schlecht ist. Ein Kommentar.

Eine Fernbedienung im Vordergrund steuert einen Fernseher im Hintergrund
Bildquelle: Pixabay

Es wirkt schon etwas antiquiert: Kabel-Fernsehen hat ein wenig den Charme der 1990er-Jahre, wenn man den Begriff hört. Mit Exklusiv-Sendern wie „Der Kabelkanal“ (heute „Kabel 1“) versuchte die Deutsche Post ihr TV-Kabelnetz gegenüber dem boomenden Satelliten-Empfang attraktiver zu machen. Doch zu oft rauschte das Bild und zu klein war die Senderauswahl gegenüber dem Satelliten-TV.

Kabel-TV muss sich beweisen

Das hat sich geändert. Längst ist analoges Fernsehen abgeschaltet, HD und UHD sind in die Kabelnetze eingezogen und auch interaktive Anwendungen sind – gegen Aufpreis – möglich. Doch eines ist über die Jahre geblieben: Die Abrechnung der Kabelkosten über die Miete. Der Kabel-Anbieter hatte – wenn er die Hausgemeinschaft oder wie Wohnungswirtschaft für sich gewinnen konnte – quasi ein TV-Monopol. Satellitenschüsseln wurden mit dem Verweis aufs Kabelnetz oft verboten, zusätzliche Kosten für IPTV wollten sich die wenigsten Mieter ans Bein binden.

Damit ist 2024 Schluss. Erstmals muss sich das Kabel-Fernsehen auf breiter Front beweisen, dass es Konkurrenzfähig ist. Denn Einzelverträge, wie es sie bisher nur in wenigen Mietwohnungen und zumeist ist Eigenheim-Siedlungen gab, werden dann zum Standard, die Umlage der TV-Kosten untersagt.

Das hat Vorteile für dich, wenn du lieber über TV-Streaming-Dienste oder IPTV-Anbieter Fernsehen nutzen möchtest. Auch wenn das klassische Fernsehen für dich gar keine Rolle mehr spielt, profitierst du. Denn du sparst monatlich etwa zehn Euro bei den Miet-Nebenkosten. Gut ist auch, dass innovative Anbieter mit anderen Technologien eine bessere Chance haben, Kunden zu bekommen. Der Wettbewerb wird belebt.

Doch wer den Vorteil des Prinzips „Stecker rein, glücklich sein“ beim Kabel-TV genossen hat, der muss sich umgewöhnen. Denn das Kabel-Fernsehen wird nur noch funktionieren, wenn du es buchst. Dazu musst du einen Vertrag mit dem Kabelanbieter in deinem Haus schließen. Vermutlich werden Smartcard & Co. notwendig. Möglich auch, dass dieser Kabelvertrag dann mehr kostet als die heutigen Mietnebenkosten.

Viele Mieter dürften damit überfordert sein, schließlich hat es Jahrzehntelang anders funktioniert. Und wer sich nicht rechtzeitig für einen TV-Anbieter entscheidet – egal ob nun Kabel, Satellit, DVB-T2 oder aber per Internet – dessen Bildschirm bleibt schwarz. Voraussichtlich im Sommer 2024. Pünktlich zur Fußball-EM 2024. Da bleibt nur zu hoffen, dass die Kabelanbieter hier ein Einsehen haben und übergangsweise kostenlos weiter übertragen.

Bildquellen

  • Die Luxusvariante: Fernsehen auf der Terrasse: Pixabay
  • Fernsehen im Wohnzimmer (Symbolbild): Pixabay

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