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„Mehr Freiheiten in Frankfurt von Montag an“
Die Lockerungsstufe zwei des Landes Hessen ist nun auch für Frankfurt in greifbare Nähe gerückt: Von Montag an wird dann wieder Schulunterricht für alle Klassen in Präsenz möglich sein, der Einzelhandel kann unter Auflagen wieder öffnen, ebenso die Innengastronomie. Für die Außengastronomie entfällt die Testpflicht.
Die Sicht der Landesregierung, wie in der nebenstehenden Tabelle abgebildet, reicht vorsichtshalber nur zwei Tage in die Zukunft. Die Stadt Frankfurt ist sich jedoch sicher, am Montag die Lockerungsstufe zwei zu erreichen. Die Inzidenz lag dann 14 Tage lang unter 100.
Wo die Maske noch sein muss
Am Montag tritt auch die angepasste Allgemeinverfügung der Stadt in Kraft, die unter anderem Maskenpflicht regelt. Dann sind Mund-Nase-Bedeckungen im Zentrum nur noch innerhalb des Anlagenrings gefordert. Bisher galt der Alleenring als Grenze. Weiterhin gilt aber die Maskenpflicht auf den großen Einkaufsstraßen, jeweils von 8 bis 22 Uhr.
„Wir sind auf einem guten Weg, dürfen aber jetzt nicht zu schnell zu weitgehend lockern, damit wir nicht neue Rückschläge provozieren“, erläutert Gesundheitsdezernent Stefan Majer (Grüne) die Regelungen. „Wichtig bleibt, dass wir weiter Maske tragen, wo dies notwendig oder vorgeschrieben ist, und die Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt konsequent weiterverfolgen. Das Virus wird nicht einfach verschwinden, da müssen wir alle dranbleiben“, so Majer weiter.
Auch künftig werden in bestimmten Situationen Schnelltests erforderlich sein. Zuletzt waren einige wenige schwarze Schafe unter den Anbietern bundesweit in die Schlagzeilen geraten. Auch in Frankfurt hätten zwei Teststellen geschlossen werden müssen, die nicht den Anforderungen des Gesundheitsamts entsprachen, teilte eine Sprecherin mit. Aufgrund zahlreicher Hinweise aus der Bevölkerung hat das Amt nun mit der Überprüfung aller 40 privaten Teststellen in der Stadt begonnen. Dabei werde unter anderem auf die vorgeschriebene Schutzausrüstung geachtet, wie sorgfältig ein Abstrich erfolgt und ob die Zuordnung der Probe mit einer Person eindeutig ist, erläutert die Sprecherin.
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