#Mehr Girokonten der Commerzbank über App gekündigt

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Mehr Girokonten der Commerzbank über App gekündigt

Das Unternehmen, das die App „Aboalarm“ betreibt, meint verstärkt Kündigungen von Girokonten nach der Ankündigung neuer Gebühren festzustellen. Insbesondere von Kunden der Commerzbank habe man zuletzt mehr Aufträge für die Kündigung eines Girokontos bekommen. Viele Kunden der Commerzbank hätten über den Anbieter in der vergangenen Woche ihr Konto gekündigt – die Zahlen hätten „sprunghaft“ um mehr als das Zehnfache gegenüber der Vorwoche zugelegt. Im Vergleich zur gleichen Kalenderwoche des Vorjahres liege das Plus noch höher. Hintergrund sei offenbar die Ankündigung der Bank, von Juli an Kontogebühren für Bestandskunden einführen zu wollen. Das zeige eine aktuelle Auswertung der Kundendaten.

„Es ist kein Zufall, dass gerade jetzt so viele Kunden ihr Konto bei der Commerzbank kündigen“, meinte Aboalarm-Sprecher Felix Riesenberg. „Unsere Zahlen sind dafür ein gutes Stimmungsbarometer – bereits im letzten Jahr haben wir massive Ausschläge festgestellt, nachdem damals die ING Gebühren angekündigt hatte.“

Weil auch andere Banken in den vergangenen Jahren Kontogebühren eingeführt hatten, verzeichnete Aboalarm zwischen 2018 und 2020 bei den Girokonten einen Kündigungsanstieg von 60 Prozent. Dieser Trend sei nicht nur in absoluten Zahlen messbar, sondern bestätige sich auch darin, dass sich der Anteil der Kontokündigungen am Gesamtkündigungsvolumen in den letzten zwei Jahren fast verdoppelt habe.

Unklare Rechtslage

Ob und wie genau Kontogebühren künftig erhoben würden, sei derzeit aber unklar. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ende April entschieden, Banken könnten ihre Geschäftsbedingungen (AGB) nicht ohne Weiteres zum Nachteil ihrer Kunden ändern und dabei auf eine stillschweigende Zustimmung abzielen (Urteil vom 27. April 2021 – Az. XI ZR 26/20). Zwar ging es in dem Urteil um die Postbank, doch auch die Commerzbank-Tochter Comdirect hat darauf bereits reagiert: Die für den 1. Mai 2021 geplanten neuen Bedingungen werden für Bestandskunden ausgesetzt – die Gebührenerhebung ist damit zunächst vom Tisch.

„Das BGH-Urteil birgt die Chance für Bankkunden, unzulässig erhobene Gebühren zurückzufordern“, meinte Riesenberg. Durch das Zahlungskontengesetz (ZKG) seien Banken verpflichtet, ihren Kunden eine sogenannte „vorvertragliche Entgeltinformation“ auszuhändigen sowie einmal im Jahr in einer „Entgeltaufstellung“ aufzuschlüsseln, was das Konto gekostet hat. Mit diesen Informationen sei es Verbrauchern möglich, die Höhe der unzulässig erhobenen Gebühren zu bestimmen und sie rückwirkend bis zum 1. Januar 2018 zurückzufordern. Allerdings seien die konkreten Rechtsfolgen des Urteils derzeit noch nicht geklärt.

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