#Miete muss trotz Corona gezahlt werden
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„Miete muss trotz Corona gezahlt werden“
Die Betreiberin eines Geschäfts in Bad Homburg nahe Frankfurt muss die Miete für April, Mai und Juni 2020 trotz krisenbedingter Einbußen zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, allerdings hat es wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Revision zugelassen. Geklagt hatte die Vermieterin der Räumlichkeiten, weil die Miete für die drei Monate nur zum Teil überwiesen worden war. Die Mieterin hatte dies mit Umsatzeinbrüchen aufgrund des Lockdowns im Frühjahr und der anschließenden schwierigen Phase begründet und um eine Mietminderung gebeten. Dies lehnte die Vermieterin jedoch ab, so kam es nicht zu einer Einigung.
Das Oberlandesgericht hat nun entschieden, dass es aus rechtlicher Sicht keine Basis für eine Mietminderung gab: Es habe keinen „Mangel“ gegeben, weil die Räume zu dem vertraglich vereinbarten Gebrauch weiterhin „tauglich“ gewesen seien. Die Vermieterin schulde der Mieterin laut Vertrag lediglich die Möglichkeit, die Räume zu nutzen, aber mit dem inhaltlichen Geschäft habe sie nichts zu tun. Für die Auswirkungen der behördlichen Einschränkungen auf die Geschäftstätigkeit sei sie nicht verantwortlich, hieß es sinngemäß.
Was in einem Nachverfahren möglich ist
Allerdings bedeutet das nicht, dass die Sache für die Betreiberin des Geschäfts damit erledigt sein muss. Wie es vom Oberlandesgericht hieß, könnte in einem sich anschließenden, sogenannten Nachverfahren noch festgestellt werden, ob die Mieterin eine Vertragsanpassung und eine Herabsetzung der Miete wegen einer „schwerwiegenden Störung der Geschäftsgrundlage des Mietvertrages“ verlangen kann.
Denn die Geschäftsgrundlage, so die Richter, habe sich tatsächlich durch die Folgen der Pandemie geändert. Hätten die Parteien ein solches Ereignis vorhergesehen, hätten sie vermutlich entsprechende Reglungen dafür vorgesehen. Doch weil das vor dem Oberlandesgericht geführte Verfahren ein sogenanntes Urkundenverfahren war, in dem die dafür nötige Beweisführung nicht vorgesehen ist, konnten die Richter dazu auch nichts feststellen.
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