Mindestlohn soll in zwei Stufen auf 14,60 Euro steigen

Mindestlohn soll in zwei Stufen auf 14,60 Euro steigen

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von derzeit 12,82 Euro soll in zwei Schritten bis zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Dies sieht ein am Freitag mitgeteilter Beschluss der Mindestlohnkommission vor, der formell vom Bundesarbeitsministerium umgesetzt werden muss. Zunächst soll die Lohnuntergrenze Anfang 2026 auf 13,90 Euro steigen.

Union und SPD halten ihrem Koalitionsvertrag zufolge einen Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 für „erreichbar“. Die konkrete Höhe der Lohnuntergrenze sollte allerdings weiterhin die unabhängige Mindestlohnkommission festlegen. Aus der SPD kamen aber in den vergangenen Wochen Rufe, die 15 Euro notfalls auch über einen politischen Beschluss durchzusetzen.

Wirtschaftsverbände: Zu hoher Mindestlohn gefährdet das soziale Leben

Vor der Entscheidung über die künftige Lohnuntergrenze hatten Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vor den Folgen eines deutlich höheren Mindestlohns gewarnt. Ein Mindestlohn von 15 Euro sei angesichts der wirtschaftlichen Lage „realitätsfremd“, erklärten die drei regionalen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Die Verbände verwiesen auf die hohe Abgabenlast auf Arbeit und warnen vor einer wachsenden Belastung vor allem kleiner Betriebe im ländlichen Raum. „Wenn die mindestlohngetriebenen Preise in personalintensiven Branchen zu hoch sind, konsumieren die Kunden nicht oder weniger oder greifen im schlimmsten Fall auf Schwarzarbeit zurück“, heißt es in dem Papier. Insbesondere in ländlichen Regionen drohe ein Rückgang sozialer Orte. „Lebensqualität lässt sich nicht herbeifördern. Ein zu hoher, von realen regionalen Marktverhältnissen entkoppelter Mindestlohn gefährdet das soziale Leben“, warnen die Unterzeichner.

Die Mindestlohnkommission, der Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften und eine unabhängige Vorsitzende angehören, entscheidet alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns. Bei der letzten Entscheidung im Jahr 2023 war es zu keiner Einigung gekommen – die Vorsitzende Christiane Schönefeld hatte sich damals der Arbeitgeberseite angeschlossen und mit ihrer Stimme die Mehrheit hergestellt.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert