#Mobilfunk-Frequenzen für Telekom, Vodafone & O2: War die Vergabe für 5G illegal?
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„Mobilfunk-Frequenzen für Telekom, Vodafone & O2: War die Vergabe für 5G illegal?“

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich nun mit einer Klage der EWE Tel beschäftigt. Diese hatte sich darüber beschwert, dass es keine Diensteanbieterverpflichtung für die Mobilfunkanbieter bei 5G gibt. Was sperrig klingt, heißt praktisch für EWE Tel: Der Anbieter hat kein Recht auf den 5G-Netz-Zugriff für seine Kunden. Anbieter wie EWE Tel, die kein eigenes Mobilfunknetz haben, sind auf den Zugang zu den Netzen angewiesen, damit sie ihren Kunden Mobilfunktarife anbieten können. Ohne die Diensteanbieterverpflichtung wären zwar Verträge zwischen Provider und Netzbetreiber möglich, aber es gebe keine Verpflichtung.
Im Zuge der Ausgestaltung der Lizenzbedingungen für die Frequenz-Auktion 2019 hat man sich dazu entschieden, die Diensteanbieterverpflichtung zu streichen. Im Klartext: Provider haben kein Recht auf 5G-Zugriff. Gleichzeitig hatten Telekom, Vodafone und O2 als bestehende Anbieter aber die Auflage bekommen, bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent jedes Bundeslandes mit mindestens 100 Mbit/s zu versorgen.
Hat sich die Politik eingemischt?
EWE Tel und auch Freenet sahen sich durch den Wegfall der Diensteanbieterverpflichtung benachteiligt und klagten. Der Fall der EWE Tel wurde nun an das Kölner Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Es soll klären, ob die Bundesnetzagentur bei ihrer Festlegung der Vergaberegeln „frei von Verfahrens- und Abwägungsfehlern“ gewesen sei. Der Verdacht: Das Bundesverkehrsministerium unter Andreas Scheuer (CSU) könnte Einfluss auf die Bedingungen genommen haben. Das Ministerium ist zuständig für den Ausbau der digitalen Netze in Deutschland. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes sehen offenbar Anhaltspunkte, dass das Ministerium „in erheblichem Umfang“ versucht habe, insbesondere auf die Festlegung der Versorgungspflichten Einfluss zu nehmen.
Runtergebrochen muss sich die Bundesnetzagentur dem Vorwurf ausgesetzt sehen, dass sie auf Druck des Ministeriums eine Art Zuckerbrot und Peitsche in die Vergabebedingungen aufgenommen hat. Dabei ist das Zuckerbrot der Wegfall des verpflichtenden Zugangs für dritte Anbieter und die Peitsche die Ausbauverpflichtung. Medienberichten zufolge weist die Behörde diese Vorwürfe zurück.
Sollten die Gerichte nun doch zu einem anderen Schluss kommen, wäre es denkbar, dass nachträglich doch noch eine Diensteanbieterverpflichtung kommt. Provider wären dadurch dann gegenüber den Netzbetreibern in ihrer Verhandlungsposition erheblich gestärkt. Eine komplette Rückabwicklung der Auktion erscheint indes eher unwahrscheinlich.
Bildquellen
- Ein Sendemast in einem Waldgebiet: Thorsten Neuhetzki
- Mobilfunk-Sendemast: Telefónica
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