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Kolumne „Mein Urteil“ :
Scheinselbständig oder nicht?

dpa
Die Deutsche Rentenversicherung sagt, eine Berliner Musikschullehrerin sei sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Aus Sicht des Arbeitsgerichts Berlin ist sie hingegen eine freie Mitarbeiterin. Wie kann das sein?
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