Musikschullehrer, Fitnesscoaches & Co. Scheinselbständig oder nicht?

FAZ+Kolumne „Mein Urteil“ :

Scheinselbständig oder nicht?

Lesezeit:

Ein Musikschüler spielt auf der Blockflöte.

Ein Musikschüler spielt auf der Blockflöte.dpa

Die Deutsche Rentenversicherung sagt, eine Berliner Musikschullehrerin sei sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Aus Sicht des Arbeitsgerichts Berlin ist sie hingegen eine freie Mitarbeiterin. Wie kann das sein?

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert