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#Nach Angriff auf jüdischen Studenten muss Täter dauerhaft in Psychiatrie

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Nach Angriff auf jüdischen Studenten muss Täter dauerhaft in Psychiatrie



Der 29 Jahre alte Beschuldigte am 12. Februar bei Beginn des Sicherungsverfahrens im Gerichtssaal im Strafjustizgebäude in Hamburg.

Bild: dpa

Das Hamburger Landgericht ordnete die dauerhafte Unterbringung des Täters in einer psychiatrischen Klinik an. Er leide an einem antisemitischen Wahn, der sich gegen das Judentum richte, begründete die Richterin das Urteil.

Im Prozess um den Angriff auf einen jüdischen Studenten vor der Hamburger Synagoge hat das Landgericht die dauerhafte Unterbringung des Täters in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Der 29 Jahre alte Mann habe im Zustand der Schuldunfähigkeit einen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen,äußerte die Vorsitzende der Strafkammer, Birgit Woitas, am Freitag.

Gleich zu Beginn der Urteilsbegründung stellte sie klar: „Es handelt sich bei der Tat um einen gezielten Angriff auf eine Person jüdischen Glaubens.“ Der Beschuldigte leide an einem religiösen Wahn, der sich gegen das Judentum richte. Die Tat könne als antisemitisch bezeichnet werden. Woher dieser Wahn stamme, habe das Gericht nicht klären können. Der 29 Jahre alte Mann sei ein psychisch kranker Einzeltäter (Az.: 604 Ks 9/20).

Mit einem Spaten an den Kopf geschlagen

Der in Kasachstan geborene Deutsche hatte nach Überzeugung der Kammer am 4. Oktober vergangenen Jahres einen jüdischen Studenten unvermittelt angegriffen. Er schlug den 26 Jahre alten Mann mit einem Kurzspaten seitlich von hinten an den Kopf. Der Student, der eine Kippa trug und zum Laubhüttenfest die Synagoge besuchen wollte, sei dabei nach einem rechtsmedizinischen Gutachten potentiell lebensgefährlich verletzt worden. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen und Empörung hervorgerufen.

Wegen der Befürchtung, dass der Prozess den Gesundheitszustand des Beschuldigten weiter verschlechtern könnte, wurde das Urteil in seiner Abwesenheit verkündet.

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