#Nach Erpressung kommen Täter mit Bewährungsstrafen davon
Inhaltsverzeichnis
„Nach Erpressung kommen Täter mit Bewährungsstrafen davon“
Plus
Ein Trio aus dem Unterallgäu stand unter anderem wegen räuberischer Erpressung vor Gericht. Trotz schwerwiegender Vorwürfe sind die Angeklagten nun wieder frei.
Eine wahre Schimpfkanonade gegen die Polizei brachte die Angeklagte vor Gericht
Bei der Feststellung der Personalien kam es zu wüsten Beschimpfungen gegenüber den Polizeikräften, zunächst am Tatort und danach in der Mindelheimer Polizeiinspektion. Es kam zu einer wahrhaften Schimpfkanonade, wobei Worte wie „du fette Sau“ gegenüber einer Polizistin noch die harmloseren waren.
Weiter warf die Staatsanwaltschaft der Angeklagten vor, Bekannten gedroht zu haben, entweder Drogen zu beschaffen oder „man werde deren Arbeitgeber davon informieren, sie würden Drogen konsumieren“.
Zum Prozessauftakt entschuldigten sich die Angeklagten bei allen beteiligten Polizisten für die ausgesprochenen Beleidigungen. Die Anklage für die Frau lautete auf Erpressung und Bedrohung sowie versuchte Nötigung und versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruch sowie Beleidigung und Widerstand gegenüber Vollstreckungsbeamten.
Der Tochter der Angeklagten sollten keine Drogen mehr angeboten werden
Während die Angeklagten die meisten Vorwürfe einräumten, hatten sie für das Eindringen in die fremde Wohnung eine andere Version. Sie wollten nicht „Gras“ erpressen, sondern mit dem Geschädigten ein Gespräch führen, damit dieser der Tochter der Angeklagten keine Drogen mehr anbiete.
Am Ende fällte das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Florian folgendes Urteil: Die Angeklagte wurde unter anderem wegen versuchter Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte erhielt für eine vorsätzliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Beide Haftstrafen wurden zu Bewährung ausgesetzt. Die Haftbefehle wurden schon vorher im Laufe des Prozesses aufgehoben.
Der jugendliche Angeklagte erhielt eine Verwarnung und muss 80 Sozialstunden ableisten.
Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.
Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.
Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.