Nachrichten

#Nach Erpressung kommen Täter mit Bewährungsstrafen davon

„Nach Erpressung kommen Täter mit Bewährungsstrafen davon“



Plus

Ein Trio aus dem Unterallgäu stand unter anderem wegen räuberischer Erpressung vor Gericht. Trotz schwerwiegender Vorwürfe sind die Angeklagten nun wieder frei.

In dem Verfahren vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts, unter anderem wegen Nötigung, Körperverletzung, Widerstand und Beleidigung gegen Vollstreckungsbeamte, verhängte das Gericht gegen einen Mann und eine Frau Haftstrafen auf Bewährung, während der jugendliche Angeklagte mit einer Verwarnung davonkam. Wie berichtet, waren die Angeklagten unter anderem in eine Wohnung gewaltsam eingedrungen, um von einem dort befindlichen Mann Drogen zu erpressen. Es kam zu Schlägen und Verletzungen des Geschädigten. Der Mann hatte allerdings während der Tat sein Handy eingeschaltet, sodass seine Freundin den Überfall mitverfolgen und die Polizei rufen konnte.

Eine wahre Schimpfkanonade gegen die Polizei brachte die Angeklagte vor Gericht

Bei der Feststellung der Personalien kam es zu wüsten Beschimpfungen gegenüber den Polizeikräften, zunächst am Tatort und danach in der Mindelheimer Polizeiinspektion. Es kam zu einer wahrhaften Schimpfkanonade, wobei Worte wie „du fette Sau“ gegenüber einer Polizistin noch die harmloseren waren.

Weiter warf die Staatsanwaltschaft der Angeklagten vor, Bekannten gedroht zu haben, entweder Drogen zu beschaffen oder „man werde deren Arbeitgeber davon informieren, sie würden Drogen konsumieren“.

Zum Prozessauftakt entschuldigten sich die Angeklagten bei allen beteiligten Polizisten für die ausgesprochenen Beleidigungen. Die Anklage für die Frau lautete auf Erpressung und Bedrohung sowie versuchte Nötigung und versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruch sowie Beleidigung und Widerstand gegenüber Vollstreckungsbeamten.

Der Tochter der Angeklagten sollten keine Drogen mehr angeboten werden

Während die Angeklagten die meisten Vorwürfe einräumten, hatten sie für das Eindringen in die fremde Wohnung eine andere Version. Sie wollten nicht „Gras“ erpressen, sondern mit dem Geschädigten ein Gespräch führen, damit dieser der Tochter der Angeklagten keine Drogen mehr anbiete. 

Am Ende fällte das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Florian folgendes Urteil: Die Angeklagte wurde unter anderem wegen versuchter Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte erhielt für eine vorsätzliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Beide Haftstrafen wurden zu Bewährung ausgesetzt. Die Haftbefehle wurden schon vorher im Laufe des Prozesses aufgehoben.

Der jugendliche Angeklagte erhielt eine Verwarnung und muss 80 Sozialstunden ableisten.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!