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#Nebenkostenprivileg endet: Das müssen Mieter und Eigentümer wissen

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Das Nebekostenprivileg läuft 2024 aus und damit endet für viele Mieter das alternativlose Zahlen von Kabel-Gebühren über die Nebenkostenabrechnung. Folgendes ist dabei wichtig zu beachten.

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Wenn am 1. Juli 2024 das Nebenkostenprivileg in Rente geschickt wird, dürfen Eigentümer ihren Mietern die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Betriebskostenabrechnung für den Wohnraum durchreichen. Für die betroffenen Haushalte bedeutet das konkret: Wer weiter ein TV-Signal beziehen möchte, kann sich auch jenseits des Kabelanbieters erstmals sinnvoll nach Alternativlösungen umsehen. Während den Kabelnetzbetreibern eine große Abwanderung von Kundschaft droht, stellen sich auch Wohnungseigentümern die Frage, wie es mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs weiter geht. Die wichtigsten Fragen beantwortet DIGITAL FERNSEHEN hier gebündelt:

Muss ich als Mieter meinen Kabelanschluss selbst kündigen?

Wer bislang die Kosten für das Kabel-TV auf der Nebenkostenabrechnung stehen hatte, konnte sich gegen diese Umlage durch den Vermieter nicht wehren. Wenn die Regelung erlischt, würden sich insbesondere die Haushalte ohne wirklichen Bedarf sich so gerne der Kosten entledigen. Andere Mieter würden einen Wechsel von Kabel auf Sat-Empfang oder zu einem IPTV-Anbieter vorziehen. Doch muss vor dem Stichtag 1. Juli 2024 innerhalb einer Frist gekündigt werden, um die Kosten für den Anschluss loszuwerden?

Nein – denn die betroffenen Mieter haben keinen persönlichen Vertrag mit dem Kabel-Anbieter und sind damit auch nicht in der Pflicht, für die Signalzulieferung zu zahlen. Um die laufenden Verträge mit den Netzbetreibern müssen sich so die unterzeichneten Vermieter oder Eigentümergemeinschaften kümmern. Wie auch immer sich diese entscheiden ist für die Mieterhaushalte allerdings konsequenzlos, denn eine Umlage der Gebühren über die Betriebskosten zu Lasten des Mieters ist ab dann nicht mehr erlaubt.

  • Zum Thema: Nebenkostenprivileg: Kabelkunden haben keine Ahnung

Will man weiter über den bestehenden Anschluss Kabel-TV empfangen, muss eine ab dem 1. Juli 2024 gültiger neuer Vertrag mit dem Anbieter geschlossen werden. Das bestätigte auch der Kundenservice des Anbieters Vodafone gegenüber DIGITAL FERNSEHEN: Ohne eigenen Vertrag geht es ab dem Stichtag nicht weiter. Kümmert der betroffene Mieter sich also nicht um eine eigene Bezugsvereinbarung und geht auf keine der (bald wohl zunehmenden) Angebote zum Verbleib ein, steht gegebenenfalls irgendwann der Techniker vor der Tür und setzt eine Plombe auf die Kabelbox.

Bleiben Wohnungsgeber auf den Kabelgebühren sitzen?

Für Wohnungseigentümer stellen sich indes andere Fragen, denn der Wegfall des Nebenkostenprivilegs sorgt auch hier für Handlungsbedarf. Einerseits bedeutet die unvermeidliche Aussetzung vieler Sammelverträge für die Anlieferung von Kabel-TV für die Anbieter einen erhöhten Aufwand und steigende Kosten für kleinere Verträge sind zu erwarten. Andererseits wollen Wohnungseigentümer nicht unbedingt Anteile an Sammelverträgen bezahlen, die sie nicht auf etwaige Mieter umlegen können.

Ein mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs drohender Konfliktpunkt in Wohnungseigentümergemeinschaften kristallisiert sich hier klar heraus: Wer die Eigentumswohnung selbst nutzt, kommt mit dem Sammelvertrag für das Kabel wohl günstiger davon als mit einer individuellen Vereinbarung – denn dort drohen Preiserhöhungen aufgrund einer massiven Bearbeitungslast für die Anbieter. Vermietet man allerdings das Eigentum, ist ein Verbleib der Gemeinschaft im Sammelvertrag nur sinnvoll, wenn die Mieter ebenfalls im Kabel verbleiben wollen und sich bereit erklären, die Kosten dafür weiter zu tragen. Hegen die Mieter daran kein Interesse, entstehen vermietenden Parteien nutzlose Mehrkosten.

Laut Verbraucherzentrale entscheidet in solchen Fällen die Eigentümergemeinschaft über einen etwaigen Verbleib im bestehenden Sammelvertrag mit potentiell niedrigeren Kosten für jede Wohneinheit oder den Ausstieg aus der Vereinbarung mit dem Netzanbieter. Wer hier überstimmt wird, muss als Selbstnutzer der Wohnung vermutlich mit einem Kostenanstieg rechnen, während in der Gemeinschaft überstimmte Vermieter wohl auf Kabelkosten aus Sammelverträgen sitzen bleiben dürften, sobald das Nebenkostenprivileg fällt.

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Von

Richard W. Schaber

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