#Negativzinsen verboten: Gericht verbietet dieser Bank die Strafzins-Praxis
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„Negativzinsen verboten: Gericht verbietet dieser Bank die Strafzins-Praxis“

Wie das Handelsblatt berichtet, hat das Landgericht Berlin ein Urteil gefällt. Dabei ging es um einen Streit zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Sparda-Bank Berlin. Das Urteil dürfte für erhebliche Verunsicherung in der Finanzbranche sorgen. Denn zuletzt hatten immer mehr Banken Strafzinsen eingeführt, teils schon bei Beträgen ab 5.000 Euro.
Nach Handelsblatt-Informationen hat das Landgericht Berlin entschieden, dass die Sparda-Bank Berlin Minuszinsen auf Giro- und Tagesgeldkonto nicht mehr erheben darf. Nach Ansicht des Gerichts ist das Verwahrentgelt bei Girokonten „mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren“ (Az. 16 O 43/21). Minuszinsen auf Tagesgeldkonten widersprächen den gesetzlichen Leitlinien. Die Bank soll das Verwahrentgelt zurückzahlen, heißt es.
Auf Anfrage der Zeitung teilte die Bank aber bereits mit, man werde gegen die Entscheidung Berufung einlegen. „Das Urteil des Landgerichts Berlin weicht von bisherigen Urteilen ab, welche Verwahrentgelte grundsätzlich zulassen.“ In einem ähnlichen Fall gab das Landgericht Leipzig Anfang Juli der Sparkasse Vogtland Recht, berichtet das Handelsblatt weiter. Demnach darf die Sparkasse ein Verwahrentgelt für neue Girokonten erheben. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte geklagt. Sie hat inzwischen Berufung beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt (Az. 8 U 1389/21).
Über 400 Banken berechnen Negativzinsen
Negativzinsen sind inzwischen gängige Praxis. Das Vergleichsportal Verivox listet demnach etwa 400 Banken, die ab einer gewissen eingezahlten Summe Strafzinsen berechnen. Zuletzt hatte die bekannte DKB-Bank entsprechende Negativzinsen für Neukunden eingeführt, nachdem man zuvor angekündigt hat, die kostenlose Kreditkarte abzuschaffen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hält die Praxis der Banken für unzulässig. VZBV-Vorstand Klaus Müller zeigte sich erfreut über die Entscheidung: „Das Urteil ist der bislang weitreichendste Richterspruch zum Thema Verwahrentgelte.“ Der VZBV werde, wenn nötig, bis vor den Bundesgerichtshof ziehen. Gemäß der Wirtschaftszeitung klagt der Verband aktuell bereits gegen vier weitere namentlich nicht bekannte Banken.
Bildquellen
- DKB mit VIsa Debitcard: DKB
- Finanzen-Geldglas: Photo by Josh Appel on Unsplash
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