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# Neue FinCEN-Beraterin sieht Kryptowährungen als „natürliche Evolutionsstufe“

Neue FinCEN-Beraterin sieht Kryptowährungen als „natürliche Evolutionsstufe“

Michele Korver, die erste offizielle Beraterin für Digitalwährungen bei der amerikanischen Behörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FinCEN), sieht Kryptowährungen als die nächste natürliche Evolutionsstufe der Zahlungsmittel.

Diese nüchterne Feststellung machte Korver am gestrigen 29. Juli gegenüber Law360, als sie Kryptowährungen als „nächsten Entwicklungsschritt der Zahlungsmittel“ bezeichnete, der vergleichbar mit anderen Entwicklungen in der Finanztechnologie ist.

So erklärte sie in diesem Zusammenhang, dass „sich die Finanztechnologie im Laufe der Zeit naturgemäß weiterentwickelt, und immer neue Zahlungsmethoden hervorbringt“. Gleichsam würde dies jedoch immer auch einen kriminellen Missbrauch dieser neuen Entwicklungen mit sich bringen. Dem fügte Korver an:

„Ich habe lange in dieser Branche gearbeitet, und ich finde diese technologischen Entwicklungen total cool und interessant.“

Korver wurde Anfang Juli zur FinCEN-Beraterin für Digitalwährungen berufen, nachdem sie zuvor in ähnlicher Funktion beim US-Justizministerium tätig war. Den größten Teil ihrer Karriere war sie als assistierende Landesstaatsanwältin im Bundesstaat Colorado tätig, wo sie unter anderem eine tragende Rolle bei der Bekämpfung der Darknet-Drogenplattform ItalianMafiaBrussels inne hatte.

Das „Financial Crimes Enforcement Network“ (FinCEN) untersteht dem amerikanischen Finanzamt und ist mit der Bekämpfung von nationaler und internationaler Finanzkriminalität beauftragt, darunter allen voran Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

In ihrer neuen Rolle berät Korver direkt den FinCEN-Chef Michael Mosier und dessen Stellvertreterin AnnaLou Tirol bei der strategischen Ausrichtung zur Bekämpfung der illegalen Nutzung von Digitalwährungen.

„Ich helfe der FinCEN bei der Durchsetzung ihrer Verpflichtungen nach dem Bankengesetz im Bezug auf Digitalwährungen und Blockchain-Technologie“, wie Korver dahingehend ausführt. Und weiter:

„Das betrifft auch die Gesetzestreue von Finanzdienstleistern, die mit Kryptowährungen arbeiten oder als Mittelsmänner für diese Produkte und Dienstleistungen fungieren.“

 

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