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#Neuer Intendant beim Saarländischen Rundfunk

Neuer Intendant beim Saarländischen Rundfunk

Im siebten Wahlgang konnte Martin Grasmück mit 26 von 38 Stimmen zum neuen Intendanten des Saarländischen Rundfunks gewählt werden.

Zum 23. Februar 2021 fand die Wahl des Rundfunkrates, welche über einen neuen Intendanten entscheiden sollte, statt. Gewinner der Wahl ist nach Auszählung der Stimmen im siebten Wahlgang Martin Grasmück. Die zuvor sechs stattfindenden Wahlgänge brachten keine Zweidrittelmehrheit, welche das Saarländische Mediengesetzt fordert. Grasmück konnte sich schlussendlich 26 von 38 Stimmen sichern und ist somit gewählt. Seine Kontrahentin Armgard Müller-Adams erhielt im letzten Wahlgang die verbleibenden zwölf Stimmen, Rainald Becker nach nach dem dritten Wahlgang nicht mehr an der Abstimmung teil.

Die Rundfunkratsvorsitzende Gisela Rink beglückwünschte den neu gewählten Intendanten und gab einen Ausblick darauf, was von Grasmück in naher Zukunft erwartet werde: „Im Namen des Rundfunkrates sage ich herzlichen Glückwunsch und wünsche viel Fortune für dieses für den SR und das Saarland so wichtige Amt. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. Jetzt gilt es, den SR auf finanziell sicheren Füßen in die digitale Zukunft zu führen und weiterhin seine Eigenständigkeit als voll funktionsfähige Landesrundfunkanstalt der ARD zu wahren.“

Der Gewählte selbst äußerte sich ebenfalls mit großer Freude über seine neuen Aufgaben und zeigte sich bereit, zudem freue er sich über die große Mehrheit im Rundfunkrat des SR, welche für ihn viel Rückendeckung für seine kommenden Aufgaben bedeuten. „Es wird darum gehen, den SR als eigenständige Rundfunkanstalt für das Saarland und die Menschen in der Großregion SaarLorLux zu erhalten. Zugleich werden wir unsere Rolle im föderalen Verbund der ARD wahrnehmen und unsere Kompetenzen dort aktiv einbringen“, so Grasmüller in einem Statement nach der Wahl. Sein Vorgänger Professor Thomas Kleist wäre noch bis zum 30. Juni 2023 als Intendant tätig gewesen, beendete aber seine Amtszeit vorzeitig zum 30. April 2021 auf eigenen Wunsch.

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