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#Neues Vergütungsmodell: ARD einigt sich mit Filmemachern

Neues Vergütungsmodell: ARD einigt sich mit Filmemachern

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ARD-Sender, AG DOK, Produzentenallianz und BVR haben sich auf ein neues Vergütungsmodell geeinigt. Honorare für Regisseure und Autoren von Dokumentationen und Dokufilmen sollen angehoben werden.

Selbständige Regisseure und Autoren von Dokumentationen und Dokumentarfilmen können künftig mit höheren Honoraren rechnen. Seit Jahresbeginn gilt ein neues Vergütungsmodell. Die Sender der ARD und die Produzentenallianz haben sich mit der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) und dem Bundesverband Regie (BVR) auf gemeinsame Vergütungsregelungen verständigt, wie gestern bekannt wurde.

Mindesthonorare und Nachvergütungsansprüche für Auftragsproduktionen sind jetzt festgelegt. Außerdem sollen die Honorare für Regisseure und Autoren insgesamt deutlich angehoben werden. Zur Stärkung von anspruchsvollen investigativen Projekten seien zudem Zuschläge von bis zu 50 Prozent der Buch- und Regie-Honorare vorgesehen. Der bisher übliche „Buy-out“ mit pauschalen Gagen soll durch ein Nachvergütungsmodell abgelöst werden. Außerdem sollen Urheber auch am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Filme beteiligt werden. Denn Wiederholungen sollen künftig erfasst und die Filmemacher auch prozentual an den Erlösen beteiligt werden.

Den Mediatheken komme eine zunehmend größere Bedeutung im Bezug auf Dokus zu. Daher soll in einem weiteren Schritt die pauschale Abgeltung der Mediatheken-Nutzungen durch ein nutzungsbasiertes Vergütungsmodel ersetzt werden.

Neue Partnerschaft zwischen ARD und Dokumentarfilmern

Alle vier Verhandlungsparteien unterstreichen, dass die Vereinbarung wichtige Verbesserungen enthält. Dr. Michael Kühn von der ARD betont: „Die gemeinsamen Vergütungsregeln stellen einen Paradigmenwechsel dar und begründen eine neue Partnerschaft zwischen den Dokumentarfilmer*innen und der ARD.“

Und auch Alexander Thies von der Produzentenallianz freut sich dass die ARD dazu bereit sei, die Mehrkosten aus den entsprechenden Sondermitteln zu finanzieren. So könnten die Budgets für Dokus angehoben werden.

Über das neue Vergütungsmodell freut sich auch die AG DOK: „Unser Verband hat seit vielen Jahren die wirtschaftliche Lage von Dokumentarfilmschaffenden analysiert und die oft ungenügenden und für Buch und Regie nicht geregelten Honorare beklagt.“ so David Bernet und Susanne Binninger.

Cornelia Grünberg und Jobst Oetzmann vom BVR freuen sich ebenso über das Ergebnis der Verhandlungen, fügen jedoch hinzu: „Dennoch gibt es viel zu tun. Die Bewertung der Mediatheken und ihrer immer stärkeren Nutzung muss ebenso der Realität angepasst werden wie die Bewertung von Arte, KiKA und anderer Spartenkanäle.“

Rückwirkende Folgevergütung

Die neuen gemeinsamen Vergütungsregeln seien Ausdruck einer verstärkten Wertschätzung für Dokumentationen im Programm der ARD-Anstalten. Die Anwendung der Regeln für die Folgevergütung erfolge rückwirkend für die Ausstrahlung oder Nutzung von dokumentarischen Auftragsproduktionen ab 2011. Das neue Vergütungsmodell führe damit einerseits unmittelbar zu Nachvergütungszahlungen. Andererseits trage es erheblich zu einer Befriedigung der Rechtslage bei der Nutzung von Altproduktionen bei.

Die neue Vereinbarung gilt für Auftragsproduktionen mit einer Länge von 30 bis zu 90 Minuten. Verhandlungen für Koproduktionen, Produktionen also, die zu einem wesentlichen Teil durch Filmförderung oder weitere Partner mitfinanziert sind, sollen zeitnah aufgenommen werden.

Bildquelle:

  • Kino-Film-Filmklappe-Regie: © ktsdesign – Fotolia.com

Von

Marie Ludwig

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