# Antrag auf vorläufige Freilassung für SBF abgelehnt
Am 12. September lehnte Bezirksrichter Lewis Kaplan Bankman-Frieds Beschwerde ab, seine Prozessvorbereitung sei durch den schlechten Internetzugang im Gefängnis behindert worden. Er stellte fest, das sei kein ausreichender Grund für seine Freilassung.
„Der Angeklagte hat nicht detailliert dargelegt, auf welches Material er nach eigenen Angaben keinen persönlichen Zugriff hatte und aus welchen Gründen dieser fehlende Zugriff seine Verteidigung tatsächlich behindern würde“, so Kaplan.

Kaplan fügte hinzu, dass Bankman-Frieds Anwälte ihm Material zur Einsichtnahme auf einer Festplatte zur Verfügung stellen könnten, um eine unzuverlässige Internetverbindung zu umgehen.
„Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass die Anwälte nicht in der Lage sind, die vom Angeklagten gewünschten Recherchen in den Relativity- oder AWS-Datenbanken durchzuführen und ihm dann die Ergebnisse zur Verfügung zu stellen.“
Bankman-Frieds Verteidiger hatten sich bereits in einem Schreiben vom 8. September über die schlechte Internetverbindung des Gefängnisses beschwert und erklärt, dass sie oft bis zu 10 Minuten warten müssten, bis eine Webseite geladen sei.
Bankman-Fried hatte die Möglichkeit, den Gerichtstermin am 3. Oktober zu verschieben, aber sei kein Antrag gestellt worden, so Kaplan.
Dem früheren FTX-CEO werden in zwei Verfahren 12 strafrechtliche Anklagepunkte vorgeworfen. Das zweite Verfahren soll dabei am 11. März beginnen. Bankman-Fried hat in allen Anklagepunkten auf nicht schuldig plädiert.
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