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#Oracle vs. Google: Der große Software-Showdown

Oracle vs. Google: Der große Software-Showdown

Wenn sich am Mittwoch die beiden Technologiegiganten Oracle und Google zu einer Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof in Washington treffen, steht viel auf dem Spiel: Manche sprechen vom wichtigsten Urheberrechtsstreit des Jahrhunderts oder zumindest des Jahrzehnts. Es ist der Höhepunkt in einer seit zehn Jahren währenden juristischen Auseinandersetzung, in der Oracle von Google Schadenersatz in Milliardenhöhe verlangt.

Roland Lindner

Die ganze Branche blickt mit Spannung auf diesen Fall. Dies nicht nur, weil sich hier zwei ihrer prominentesten Vertreter gegenüberstehen, sondern weil dem Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung zugemessen wird. Er könnte erheblichen Einfluss auf die Art und Weise haben, wie Software entsteht. Sowohl Oracle als auch Google warnen, im Falle einer Niederlage sei die Innovationsfähigkeit der Branche bedroht.

11.330 Programmzeilen

Konkret dreht sich der Streit um Oracles Programmiersprache Java und Googles Handy-Betriebssystem Android. Oracle wirft Google vor, in der Entwicklung von Android unzulässigerweise Elemente von Java verwendet und damit Urheberrechte verletzt zu haben.

Es handelt sich dabei um sogenannte Schnittstellen, die es verschiedenen Programmen erlauben, miteinander zu kommunizieren. Sie erleichtern Softwareentwicklern, die an Java gewöhnt sind, die Arbeit an Anwendungen für Android. Der Disput dreht sich um 11.330 Programmzeilen und damit einen sehr kleinen Teil der Android-Software, die aus mehr als zehn Millionen solcher Zeilen besteht.

Die Online-Flatrate: F+


Java wurde ursprünglich vom Computerkonzern Sun Microsystems entwickelt, der die Nutzung der Software durch Google zunächst sogar begrüßte. Die Ausgangslage änderte sich aber, als Sun Anfang des Jahres 2010 von Oracle gekauft wurde. Noch im gleichen Jahr reichte Oracle eine Urheberrechtsklage gegen Google ein, die mit einer Schadenersatzforderung von fast neun Milliarden Dollar verbunden war.

In diesem Rechtsstreit ging es jahrelang hin und her, mit Siegen und Niederlagen für beide Seiten. Es kam zu mehreren Prozessen, aus denen öffentlichkeitswirksame Spektakel wurden. Beispielsweise sagten Google-Mitgründer Larry Page und Oracle-Mitgründer Larry Ellison aus.

Google bekam im Jahr 2012 schon einmal weitgehend recht. Zwei Jahre später schlug sich ein Berufungsgericht indes auf die Seite von Oracle. 2016 gewann Google abermals, aber auch diese Entscheidung wurde nach zwei Jahren in der Berufung revidiert. Das veranlasste Google, den Obersten Gerichtshof anzurufen, der sich nun mit dem Streit befassen wird. Die Anhörung sollte eigentlich schon im März stattfinden. Sie musste aber wegen der Corona-Krise verschoben werden.

Google erhielt Beistand von IBM und Microsoft

Die Richter müssen sich nun mit der Frage befassen, wie weit Urheberrechtsschutz in der Softwarebranche reichen sollte. Sie haben zunächst die grundsätzliche Entscheidung zu treffen, ob Schnittstellen dem Urheberrechtsschutz unterliegen sollten.

Wenn sie das bejahen, haben sie zu klären, ob Googles Nutzung dieser geschützten Software im Rahmen der „Fair Use“-Klausel im amerikanischen Urheberrecht trotzdem zulässig wäre. Sowohl Google als auch Oracle haben in dieser Auseinandersetzung prominente Unterstützung: Im Vorfeld wurden eine ganze Reihe sogenannter „Amicus Curiae“-Stellungnahmen für beide Seiten eingereicht.

Google bekam zum Beispiel Beistand von den Technologiekonzernen IBM und Microsoft. IBM schrieb, es sei ein seit Jahrzehnten anerkanntes Prinzip, dass Schnittstellen nicht urheberrechtlich geschützt werden können.

Eine Gruppe von Computerwissenschaftlern sagte in ihrer Eingabe, die Nutzung von Schnittstellen habe „historische Innovation“ in der Technologiebranche ermöglicht. Sie habe zum Beispiel die Personalcomputer-Revolution losgetreten und das Fundament für das Internet gelegt. Würden Schnittstellen urheberrechtlich geschützt, wäre das genauso, als ob Autohersteller bei der Entwicklung von Autos jedes Mal einen Ersatz für das Lenkrad erfinden müssten.

Das Justizministerium hält zu Oracle

Oracle wiederum bekam Unterstützung aus einer Reihe verschiedener Branchen, in denen Urheberrechte eine große Rolle spielen, darunter Verbände aus der Film-, Musik- und Zeitungsindustrie. Auch das amerikanische Justizministerium hat sich auf die Seite von Oracle geschlagen.

Ebenso wie Google und seine Unterstützer argumentiert auch Oracle mit der Innovationsfähigkeit der Branche und sagt, um diese zu gewährleisten, sei ein starker Schutz geistigen Eigentums notwendig.

Der Showdown vor dem Supreme Court kommt in einer sehr ungewöhnlichen Zeit, denn nach dem Tod von Ruth Bader Ginsburg hat der Gerichtshof im Moment nur acht Mitglieder. Amy Coney Barrett, die vom Präsidenten Donald Trump als Ginsburgs Nachfolgerin nominiert wurde, muss noch vom Senat bestätigt werden. Ginsburg galt als starke Verfechterin von Urheberrechten, ihr Fehlen könnte also die Chancen von Google steigen lassen.

Sollte Oracle aber gewinnen, könnte das nach Einschätzung von Fachleuten weitreichende Auswirkungen auf die Softwareindustrie haben. Software, die bisher weithin gratis genutzt wurde, könnte fortan Lizenzen unterliegen, viele Softwareentwickler könnten anfällig für Schadenersatzansprüche werden.

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