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#Verschärftes Strafrecht gegen Klimaaktivisten?

„Verschärftes Strafrecht gegen Klimaaktivisten?“

Anlässlich einer Initiative der Union, „Straßenblockierer und Museumsrandalierer“ härter zu bestrafen, hat der Rechtsausschuss des Bundestages am Mittwoch mehrere Sachverständige angehört. Vor allem die geladenen Strafrechtler sprachen sich überwiegend gegen eine Verschärfung der bestehenden Gesetze aus.

Zu den Skeptikern zählen der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof (BGH) Thomas Fischer, die Strafrechtsprofessorin Katrin Höffler und die Gewerkschaft der Polizei. Die Deutsche Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund unterstützt den Antrag dagegen „vollumfänglich“. Überwiegend stimmt ihm auch die Opferhilfsorganisation Weißer Ring zu.

CDU und CSU verfolgen darin das allgemeine rechtspolitische Ziel, die Bürger besser „vor mutwilligen Blockaden öffentlicher Straßen zu schützen und dafür Sorge zu tragen, dass diese Blockaden sowie die damit einhergehenden Beeinträchtigungen der Einsätze von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zukünftig härter und vor allem zeitnäher bestraft werden“.

Härtere Strafen

Konkret schlagen sie vor, den Anwendungsbereich der besonders schweren Nötigung zu erweitern, auf die eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren steht. Bislang enthält das Straf­gesetzbuch hier nur zwei Regelbeispiele: die Nötigung einer Schwangeren zum Schwangerschaftsabbruch und den Missbrauch einer Stellung als Amtsträger.

CDU und CSU wollen die Strafverschärfung nun auf Täter ausdehnen, „die eine öffentliche Straße blockieren und billigend in Kauf nehmen, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben behindert werden“. Gleiches soll für diejenigen gelten, die „eine große Zahl von Menschen“ nötigen.

Weniger Voraussetzungen

Im Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sollen die Voraussetzungen gesenkt werden, der Strafrahmen soll auf bis zu fünf Jahre angehoben werden. Auch die Behinderung hilfeleistender Personen soll künftig mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Hinzu kommen unter anderem Vorschläge, um Kunstwerke besser zu schützen.

Thomas Fischer hält das Anliegen der Union für plausibel. Die Initiative sei aber nicht geeignet, es zu verwirklichen. Außerdem warnt er in seiner Stellungnahme: „Eine anlassbezogene Maßnahmen-Gesetzgebung sollte gerade im Strafrecht vermieden werden.“ Das geltende Recht sowie die Praxis hielten ausreichende Mittel vor, um die beschriebenen rechtswidrigen Handlungen sachgerecht zu ahnden.

Der ehemalige BGH-Richter stellt klar, dass die Aktionen grundsätzlich die Tatbestände der Nötigung und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung erfüllen. Je nach Einzelfall kämen etwa auch die Tatbestände des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Betracht. Umstrittener ist unter manchen Juristen die Frage der Rechtswidrigkeit – vor allem im Fall der Nötigung, die hier eine spezielle Prüfung vorsieht.

„Objektiv willkürliche“ Reform?

Die geplante Erweiterung der Fälle besonders schwerer Nötigungen nennt Fischer „objektiv willkürlich“. Die angestrebte Reform des Eingriffs in den Straßenverkehr ist in seinen Augen „ersichtlich auf einen konkreten Einzelfall“ ausgerichtet. Allgemein sei eine „besondere Gefährlichkeit“ von Straßenblockaden auch nicht ersichtlich. Gäbe es sie, „müssten auch alle nicht vorsätzlich herbeigeführten Verkehrsstaus auf Autostraßen als ,besonders gefährlich’ angesehen werden“, so Fischer.

Die Erhöhung des Strafmaßes bei der Behinderung Hilfeleistender hält er ebenfalls für „überzogen“. Auch die Leipziger Strafrechtlerin Katrin Höffler kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Fazit, „dass Verschärfungen weder dogmatisch geboten noch kriminalpräventiv gerechtfertigt sind“. Der Verlockung, dadurch einige Rufe in der Bevölkerung kurzfristig zu befriedigen, sei „unbedingt zu widerstehen“. Die Gewerkschaft der Polizei, die ebenfalls keine Gesetzeslücke erkennt, warnt darüber hinaus vor einer Beschneidungen von Grundrechten.

Nils Lund von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt meint dagegen, dass die Ausweitung schwerer Nötigungen ein probates Mittel sein könne. Aber nicht alle Strafverschärfungen, die der Union vorschweben, seien notwendig. Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert in ihrem kurzen und eher allgemein gehaltenen Votum eine „rasche und klare Antwort des Rechtsstaates“.

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