#Perfider Supermarkt-Betrug endlich verboten – vorerst regional
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Dass die Lebensmittelindustrie jegliche gesetzliche Nische und vage Formulierung auszunutzen weiß, ist kein großes Geheimnis. Die sogenannte „Shrinkflation“ gehört in diesem Kontext zu den beherrschenden Themen im öffentlichen Diskurs. Der Begriff setzt sich aus den Worten „shrink“ (schrumpfen) sowie „Inflation“ zusammen. Er beschreibt eine Praxis, bei der Lebensmittelhersteller den Verpackungsinhalt reduzieren, ohne die Verpackungsgröße zu verändern. Der Kaufpreis verweilt indes unverändert oder steigt sogar. So oder so: Die Kosten steigen, ohne dass Verbraucher es mitbekommen. Eine Mogelpackung, der in Frankreich nun ein Riegel vorgeschoben wurde.
Neue Regeln schützen vor Shrinkflation
Während die hiesige Diskussion rund um neue Regeln gegen Shrinkflation weiter anhält, geht Frankreich in die Offensive. Laut einem aktuellen Beschluss von Bruno Le Maire, Minister für Wirtschaft und Finanzen, sind Händler künftig dazu verpflichtet, Verbraucher über Preissteigerungen bei Produkten, deren Menge gesunken ist, zu informieren.
Die neuen Regelungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft und zielen im Allgemeinen darauf ab, sämtliche Geschäftspraktiken, die eine Reduzierung von Masse oder Volumen verschleiern sollen, zu unterbinden. Um die Verbraucher besser zu schützen, müssen mittelgroße und große Geschäfte demnächst in „unmittelbarer Nähe“ betroffener Produkte über die Anpassungen informieren. Und das über einen Zeitraum von zwei Monaten nach der Markteinführung. Von der neuen Regelung nicht betroffen sich lediglich vorverpackte Lebensmittel, deren Menge infolge der Zubereitung variieren kann – etwa in der Feinkostabteilung. Sowie lose verkaufte Lebensmittel. Verbraucher, die an den angegebenen Preisen zweifeln, werden angehalten, diese zu melden.
Chaos in Deutschland
In Deutschland existiert bisher kein Pendant zur französischen Regelung. Daher warnt die Verbraucherzentrale Käufer nach wie vor auf ihrem Portal vor den Versuchen der Hersteller und Händler, mithilfe von Mogelpackungen Preiserhöhungen zu kaschieren. Die Verbraucherschützer empfehlen, auf neue Verpackungen zu achten und grundsätzlich die Grundpreise zu vergleichen. Also auf den Kaufpreis pro 100 Gramm respektive pro Kilogramm. Ferner werden Verbraucher aufgefordert, Mogeplackungen bei der Verbraucherzentrale zu melden. Diese fließen ihrerseits in eine frei einsehbare Mogelpackungsliste.
Bildquellen
- Verbraucherzentrale warnt vor Festgeld-Falle: Vitalii Stock / shutterstock.com
- Warenregal-Betrug hat ein Ende: George Rudy / shutterstock.com
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