Postbank-Finte: Wer sich nicht beeilt, soll jetzt 80 Euro zahlen

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Die Verbraucherzentrale informiert gegenwärtig über ein Schreiben, das im Namen der Postbank verschickt wird. Dieses thematisiert die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) – ein Sicherheitsverfahren, das eine zweite Sicherheitsebene hinzufügt. Damit reicht das Passwort nicht mehr aus, um sich in einem Konto einzuloggen. Stadtessen wird ein weiterer Code abgefragt, den das System beispielsweise per E-Mail oder SMS zustellt. Ein grundsätzlich handelsübliches und sinnvolles Verfahren also, das in diesem Fall jedoch in eine Falle lockt. Denn bei der E-Mail handelt es sich in Wahrheit um gefährlichen Phishing-Betrug.
80 Euro Strafzahlung angedroht
Inhaltlich geht aus der Phishing-Mail hervor, dass die Empfänger ihre 2FA nicht bestätigt hätten. Daher hätte man das Konto vorübergehend gesperrt. Anschließend folgt die für Phishing-Mails obligatorische Aufforderung, auf einen hinterlegten Button zu klicken, um den Bestätigungsprozess zu starten. Besonders perfide: Potenziellen Opfern wird eine 14-tägige Frist eingeräumt. Anschließend könne die Freischaltung ausschließlich auf dem Postweg erfolgen. Und dabei würde eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 79,95 Euro anfallen.
Eine knapp bemessene Frist und die Androhung von Konsequenzen gehören zum Standard-Repertoire von Cyberkriminellen. Auf diese Weise üben sie zusätzlichen Druck aus und motivieren die Empfänger, auf die Verlinkung zu klicken. Diese führt wiederum auf eine Website, die der der Postbank zwar optisch ähnelt, jedoch von den Tätern betrieben wird. Heißt: Sämtliche hier eingegebenen Anmelde- und personenbezogene Daten landen bei den Cyberkriminellen. Damit lässt sich einerseits Identitätsdiebstahl begehen. Andererseits nutzen die Täter die gewonnenen Daten dazu, um das Bankkonto des Opfers zu knacken und Gelder abzuheben. Entsprechend empfiehlt die Verbraucherzentrale, Phishing-Mails unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben.

Phishing-Mails erkennen
Bereits die Einleitung „Sehr geehrter geschätzter Kunde,“ wirkt sprachlich seltsam und deutet auf eine Phishing-Mail hin. Ferner lässt sich der Buchstaben-Trick anwenden, und es fehlt eine direkte Kundenanrede. Zusätzlich sollte stets auch die Absender-Adresse in Augenschein genommen werden. Endet diese mit einer nicht mit dem Unternehmen verknüpften Domain wie „gmail“, „gmx“ oder „outlook“, ist ausnahmslos von Phishing auszugehen. Weitere Tipps finden sich in unserem Phishing-Ratgeber.
Bildquellen
- Betrügerische Postbank-Mail: Verbraucherzentrale
- Aus nach 50 Jahren: VW schmeißt Kassenschlager raus: Microsoft Copilot
- Postbank-Kunden sollen neue Gebühren zahlen: nitpicker / shutterstock.com
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