#Prigoschin wollte wohl Militärführung festnehmen – wegen Leak gescheitert
Die Regierung begründet dies mit der Neutralitätspolitik und dem Kriegsmaterialgesetz. Demnach darf kein Kriegsmaterial an Länder geliefert werden, die an einem bewaffneten Konflikt beteiligt sind. Dies gilt nach Auffassung der Regierung unabhängig davon, ob ein Land – wie die Ukraine – von außen angegriffen wurde und sich verteidigen will. Aus demselben Grund verweigert Bern auch die Genehmigung für die Weitergabe von Schweizer Panzermunition an die Ukraine.
Die Ruag hatte die Panzer vor Jahren in Italien gekauft und dort eingelagert. Sie wollte sie entweder weiterverkaufen oder als Ersatzteillager nutzen. Der Leopard 1 ist der erste Kampfpanzer, der für die Bundeswehr nach dem Zweiten Weltkrieg gebaut wurde. Bei der Bundeswehr war er vor 20 Jahren ausgemustert worden.
Bei einem anderen Panzergesuch Deutschlands an die Schweiz steht die endgültige Entscheidung noch aus: Es geht um 25 in der Schweiz stillgelegte Leopard-2-Panzer. Die deutsche Rheinmetall will sie zurückkaufen. Die Bundesregierung hat zugesichert, dass sie nicht in die Ukraine geliefert werden.
Vielmehr sollen damit Bestände in NATO-Ländern aufgefüllt werden, die durch Lieferungen an die Ukraine ausgedünnt sind. In diesem Fall hat die Schweizer Regierung Zustimmung signalisiert. Es müssen aber im Parlament noch administrative Hürden genommen werden.
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