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Kolumne „Mein Urteil“ :
Wie lang darf die Probezeit bei Befristung sein?

dpa
Sechs Monate Probezeit – so kennen es viele aus unbefristeten Verträgen. Für befristete Verträge gilt das so allerdings nicht ohne Weiteres. Was das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil dazu entschieden hat.
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