Prozess gegen Amokfahrer von Mannheim hat begonnen

Prozess gegen Amokfahrer von Mannheim hat begonnen

Der Amoklauf von Alexander S. am Rosenmontag dieses Jahres endete in einer Erdmulde im Mannheimer Hafen. Der 40 Jahre alte Mann war in den Unterbau eines Hafenkrans geflüchtet. Als ihn der Polizist Maximilian Adler ent­deckte, schrie der 40 Jahre alte mutmaß­liche Täter: „Schießt mir in den Kopf.“ Die Polizisten nahmen den offensichtlich ­psychisch kranken Mann fest. Zwischen 11.45 und 12.40 Uhr war er mit einem ­alten Ford Fiesta vom Mannheimer Bahnhof an der Einkaufsstraße Planken zum Paradeplatz und schließlich bis in die Nähe des Arbeitsgerichts im Quadrat E7 gerast. Mit 80 Stundenkilometern war er durch die Fußgängerzone gefahren und hatte eine 83 Jahre Frau und einen 54 Jahre ­alten Mann getötet. 14 weitere Personen erlitten mitunter schwere Verletzungen.

Am Freitag saß der kleine Mann – roter Pullover, Geheimratsecken, dünn, schüchtern im Auftreten – im Mannheimer Landgericht in Saal 1 nun auf der Anklagebank. Die Frage, die über dem Strafprozess schwebt, lautet: Ist der in Heidelberg ge­borene und beruflich gescheiterte Angeklagte Alexander S. überhaupt schuld­fähig? Er soll seit seiner Kindheit und ­Jugend unter einer schweren schizo­phrenen Störung leiden, er war medikamentös eingestellt und wurde sowohl ambulant als auch stationär therapiert.

Angeklagt ist er wegen zweifachen ­Mordes, wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen, wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, wegen schwerer Körperverletzung, wegen Fahrerflucht und wegen der Missachtung des Waffengesetzes. „Vom Nationaltheater kommend, überfuhr er am Wasserturm die Lichtzeichen, dann fuhr er in die Fuß­gängerzone mit einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 Stundenkilometern. Der Angeklagte wollte unter bewusster Ausnutzung des Überraschungsmoments töten“, sagte die Staatsanwältin beim Verlesen der Anklageschrift.

Mit 80 Stundenkilometer durch die Fußgängerzone

In der Verhandlung werden Videoaufnahmen gezeigt, in denen man sieht, wie das kleine Auto mit hoher Geschwindigkeit durch die Innenstadt rast und Karosserieteile umherfliegen. Der Angeklagte sei später sogar mit 80 Stundenkilometern bis zum ­Modehaus Engelhorn im Quadrat O 5 gefahren, er überfuhr den 54 Jahre ­alten Mann, der durch die Luft geschleudert wurde und an der Unfallstelle verstarb. Trotz eines demolierten Vorder­reifens ­raste er weiter, am Paradeplatz überfuhr er eine 83 Jahre alte Frau, beide Unterschenkel wurden durch die Kollision abgetrennt.

Dann flüchtete er in Richtung des Quadrats E 7; der aus Pakistan stammende Taxifahrer A. Muhammad folgte dem Amokfahrer, stellte sein Auto schließlich quer auf die Straße, sodass Alexander S. nur zu Fuß weiter flüchten konnte. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte der Angeklagte heimtückisch und gemeingefährlich. Eine Blutprobe habe ergeben, dass er Cannabis konsumiert und Venlafaxin – ein Medikament gegen Angststörungen – eingenommen habe. Der Angeklagte leide an einer psychischen Erkrankung, sagte die Staatsanwältin.

War sein Handeln eingeschränkt?

Alexander S. selbst wollte sich zur Tat nicht einlassen, stattdessen ließ er seinen Anwalt eine Erklärung verlesen: Sein Mandant könne den „objektiven Tatverlauf“ nicht bestreiten, er könne aber die „innere Situation“ und den „psychischen Zustand“ seines Mandanten erläutern. Schon am Samstag vor der Tat habe dieser zwanghafte Gedanken an einen Amoklauf entwickelt, ursprünglich habe er die Tat in Offenbach begehen wollen. Dort lebt der Vater des Täters, zu dem er ein schlechtes Verhältnis gehabt haben soll.

Das Auto des mutmaßlichen Täters am Tag der Amokfahrt
Das Auto des mutmaßlichen Täters am Tag der AmokfahrtLucas Bäuml

Sein Mandant sei auf sich selbst wütend gewesen, weil er das Geld aus einer Erbschaft schnell verbraucht habe. Am Rosenmontag sei er dann zu einem Friseur in die Mannheimer Innenstadt gefahren, dort habe er den Tatentschluss gefasst und in einem Messenger-Dienst „Feuer frei“ ­gepostet. Dann sei er losgefahren, Wut und Hoffnungslosigkeit hätten sich über­lagert. „Er befand sich in einer psychischen Krise, in der die Fähigkeit, sein ­Handeln zu ­steuern, eingeschränkt war“, sagte der Strafverteidiger. Sein Mandant habe sich in einer suizidalen Krise be­funden, er sei vermindert schulfähig und werde von seinem Schweigerecht ­Gebrauch machen.

Der Angeklagte unterzog sich in der Untersuchungshaft einer psychiatrischen Exploration; im Verlauf der Haupt­verhandlung wird der psychiatrische Gutachter vortragen, ob er Alexander S. für schuldfähig hält. Auch die Frage, ob es eine politische Motivation gab, wird noch einmal erörtert, der Angeklagte soll sich 2018 für Neonazis und Reichsbürger interessiert haben. In jedem Fall muss der Angeklagte mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen. Sollte das Gericht die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik anordnen, darf er diese nur verlassen, wenn er für die Allgemeinheit ungefährlich ist. Sollte zum Entlassungszeitpunkt die Haftstrafe nicht vollständig verbüßt sein, ­würde er in die Justizvollzugsanstalt verlegt. Das Urteil könnte schon im Dezember fallen.

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